Kulturreferentin Simone Schmidt-Apel ist seit dem 28.Oktober dieses Jahres Projektratssprecherin des Projektrates der Hellweg Region im Rahmen der Regionalen Kunst- und Kulturpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie wurde als Nachfolgerin von Ulrich Weißenberg, Fachbereichsleiter Kultur der Stadt Hamm gewählt.
Mit dem Förderprogramm „Regionale Kulturpolitik“ unterstützt die Landesregierung seit Ende der 1990er-Jahre die zehn Kulturregionen Nordrhein-Westfalens dabei, sich zu profilieren und ihre Attraktivität und Identität nach innen und nach außen zu stärken. Im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik entscheidet das Land über die Vergabe von Fördermitteln in den zehn Regionen. Die Projekträte der Kulturregionen bestimmen in erheblichem Umfang die Landesförderung für regionale Kulturprojekte in der jeweiligen Region mit. Sie sprechen etwa die Empfehlungen zur Förderung der Projektanträge gegenüber dem Fördergeber aus, die in der Regel übernommen werden. Sie setzen Ziele und leiten Entwicklungsprozesse zum Ausbau regionaler Kulturarbeit ein und stimmen die regionale Entwicklung mit dem Land NRW ab. Auch die Vermittlung der Regionalen Kulturpolitik an die kommunalen Verwaltungen, die politischen Gremien und die Freie Kulturszene gehört zu den Aufgaben.
Im Rahmen der Förderung der Hellweg Region wurden und werden etwa Projekte wie das Take 5 Jazzfestival und Mord am Hellweg, die Lichtkunstwerke in der Hellweg Region und das Kinderkulturprojekt „KinderKulturTage“ gefördert. „Nachdem die Stadt Bergkamen seit vielen Jahren von der Regionalen Kulturpolitik profitiert, war es mir eine Ehrensache die Aufgabe der Profilsprecherin zu übernehmen“, so Kulturreferentin Simone Schmidt-Apel. „Ein Ziel meiner Tätigkeit als Profilsprecherin sehe ich darin, das Projekt „Hellweg Region“ an möglichst viele Kulturschaffende in der Region zu vermitteln, das Potenzial ist da bei weitem noch nicht ausgeschöpft“.
Kommunen und Vereine, Unternehmen oder Einzelpersonen können sich in der regionalen Kulturpolitik engagieren, die mit einem Projekt das Kunst- und Kulturangebot ihrer Kulturregion bereichern oder weiter qualifizieren möchten. In der Regel kann eine Landesförderung bis maximal 50 Prozent jeweils zum 30. September des Jahres beantragt werden. Die Vernetzung mit anderen Akteuren in der Region ist dabei ein wichtiges Förderkriterium. Von großer Bedeutung ist außerdem das Beratungsangebot, das die regionalen Koordinierungsbüros leisten.