Bergbau-Ende: Was müssen Hauseigentümer beachten?

image_pdfimage_print
„Bergbau-Ende 2018 – Was müssen Hauseigentümer beachten?“ ist der Titel einer geplanten Veranstaltung, zu der der Aktionskreis Wohnen und Leben Bergkamen e.V. am Donnerstag, 23. November, um 18.30 Uhr in den Schacht III in Bergkamen-Rünthe einlädt.
Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW in Essen und ehemalige Präsident des OLG Hamm, Gero Debusmann, wird eine Orientierung für Hauseigentümer für die verbleibende Zeit bis zum Bergbau-Ende 2018 sowie für die dann beginnende „Nach-Bergbau-Zeit“ geben. U.a. geht es in seinem Beitrag um die Frage, wie die drohenden neuen Bergschäden durch das Ansteigen des Grubenwassers im gesamten Ruhrgebiet noch reguliert werden.
„Die bereits eingeleiteten organisatorischen Änderungen bei der RAG – Auslagerung der Regulierung zu einer eigenständigen GmbH nach 2018 – lassen vermuten, dass für die dann ausgelösten Ansprüche von Hauseigentümern nur noch ein sehr endliches Budget für die Regulierung der „Ewigkeitskosten“ des Bergbaus zur Verfügung steht“, heißt es in einer Mitteilung des Aktionskreises. „Was also tun angesichts dieser Aussichten?“
Die geplante Veranstaltung ist ein Element der Planungen des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen NRW (LVBB), in 2018 bei den zu erwartenden Feierlichkeiten zum Bergbau-Ende ein öffentlich wahrnehmbares kritisches Ausrufezeichen zu setzen. Von daher werden auch Vertreter des LVBB an diesem Abend durch eigene Beiträge und Einschätzungen präsent sein.