Beim Bad im Kanal ein Stück vom Ohr abgebissen: Geldstrafe für Hundehalter

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von Andreas Milk
Beim Baden im Datteln-Hamm-Kanal ist Friedhelm H. (56, Namen geändert) aus Werne am Abend des 25. Juni ein kleines Stück vom rechten Ohr los geworden. Ein (Ex-) Hundehalter aus Bergkamen stand deshalb heute vor dem Kamener Amtsrichter: Philipp M. (38) – sein American-Staffordshire-Terrier war es, der den Werner verletzte.

Es war ein knackig-heißer Abend, annähernd 40 Grad. Philipp M. ließ seinen Hund in Höhe der Bergkamener Ökostation Stöckchen aus dem Wasser holen. Friedhelm H. wollte sich abkühlen. Der Hund „hat mich vielleicht für einen Ball gehalten“, sagte er dem Richter. Sauer auf Philipp M. ist er nicht; er verzichtete auf einen Strafantrag und erklärte zum fehlenden Teil seines Ohrläppchens: „Einen schönen Mann kann man nicht verunstalten.“ M.s Hundehaftpflichtversicherung hat 2.500 Euro Schmerzensgeld überwiesen. Es kommt wohl noch mehr. Zweieinhalb Tage war Friedhelm H. nach dem Vorfall im Krankenhaus.

Hundefreund Philipp M. hatte den American Staffordshire vier Monate vorher aus dem Tierheim geholt, viel Zeit mit ihm verbracht, sachkundig unterstützt von seinem Vater, der Erfahrung als Hundeführer besitzt. Dass der Hund jemandem etwas tun würde, „hätte ich nie vermutet“. Und tatsächlich – das legte auch die Schilderung von Friedhelm H. nahe – war das Tier nicht aggressiv, sondern wollte eben apportieren.

Philipp M.s Pflicht wäre es gewesen, den Hund mit Leine und Maulkorb zu kontrollieren – jederzeit. Sein Versäumnis brachte ihm die Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Urteil: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro, ein glatter Tausender also. Etwas besser hätte es für ihn ausgehen können, wenn er nicht bis vor acht Jahren mehrfach wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden wäre. Aber: Lang‘ ist’s her – allzu großen Einfluss hatten diese Vorstrafen auf das Hundebiss-Urteil nicht. Den Hund hat Philipp M. inzwischen wieder abgegeben.