Dazu fällt einem nichts mehr ein: Nach Hinweisen von aufmerksamen Eltern und des Schulamtes der Stadt Dortmund auf Mängel an Schulbussen im Schülersonderverkehr kontrollierte der Verkehrsdienst der Polizei Dortmund am Donnerstag vergangener Woche, 6. November, kurz vor Unterrichtsbeginn an einer Förderschule für geistig behinderte Kinder mehrere Busse – und stellte Erschreckendes fest: Die Kinder ab der zweiten Sitzreihe wurden mit handelsüblichen Befestigungsriemen (siehe Fotos) zur Ladungssicherung im Brustbereich an ihre Sitze „fixiert“. Die Befestigungsriemen waren vom Buspersonal um die Oberkörper der Kinder nach hinten geführt und um die Rückenlehne gebunden worden. Die Befestigungsriemen waren ähnlich der Riemen, mit denen man Gepäck auf einem Fahrradgepäckträger sichern kann.
Kontrolle vor einer Förderschule
Während der Kontrollen saßen 13 Kinder mit Behinderungen in dem entsprechenden Bus. Nur die vier Kinder in den ersten Sitzreihen waren mit vorschriftsmäßigen Beckengurten während der Fahrt gesichert. Die anderen neun Kinder hatte man mit den oben beschriebenen Befestigungsriemen „gesichert“. Die Beamten untersagten dem Buspersonal noch vor Ort die Verwendung der Befestigungsriemen.
Einen Tag später, am 7. November, kontrollierte die Polizei abermals den Zustand der Schulbusse auf dem Schulgelände. In dem Bus des gleichen Unternehmens vom Vortag befanden sich zwölf Kinder sowie das identische Buspersonal. Und wieder waren acht Kinder mit den Zurrgurten an ihren Sitzen fixiert. Lediglich vier Kinder waren mit vorschriftsmäßigen Beckengurten gesichert.
Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung
Die Beamten erstatteten Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener. Dank des intensiven Informationsaustausches zwischen der Stadt und der Polizei Dortmund konnte Schlimmeres verhindert werden.
Bei einer Folgekontrolle zum Unterrichtsende am gleichen Tag waren die dann von dem betroffenen Unternehmen zur Verfügung gestellten Schulbusse ohne Beanstandung. Alle Busse wiesen die vorschriftsmäßigen Rückhalteeinrichtungen auf.
Seit Beginn des neuen Schuljahres gelten neue Sicherheitsvorgaben für die Beförderung geistig behinderter Kinder in Schulbussen. In den Schulbussen müssen auf allen Sitzplätzen der Schüler entsprechende Sicherheitsgurte installiert sein.