Bayer winkt ab: Kein Windpark auf dem Bergkamener Nordgelände

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Die Hoffnungen, das Thema „Windkonzentrationsfläche“ für Bergkamen durch eine entsprechende Flächenausweisung auf dem Nordgelände des Bayer-Werks schnell aus der Diskussion zu bekommen, sind seit Dienstag geplatzt. Bayer weigert sich aus prinzipiellen und auch aus wirtschaftlichen Gründen, dort den Bau eines Windparks zuzulassen.

Mehr als ein Windrad ist laut Gutachten auf dem Galgenberg nicht möglich.
Das bisher einzige Windrad auf Bergkamener Stadtgebiet  auf dem Galgenberg in Overberg.

Der Technische Beigeordnete Dr. Hans-Joachim Peters hat sofort darauf reagiert. Er informierte am Dienstagnachmittag die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses über die neue Lage. Gleichzeitig veröffentlichte er eine Pressemitteilung. Beide Erklärungen finden sich weiter unten im vollen Wortlaut.

Etwas klarer werden aber jetzt die Gründe, warum der Gutachter die Bergehalde bei seiner Suche nach einem Standort für eine „Windkonzentrationsfläche“. Es ist nicht nur die Ausweisung des Geländes als Wald und Fläche der Erholung im Flächennutzungsplan der Stadt. Dies könne der Stadtrat durch einen Beschluss ändern, betont Peters. Er weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass sich auf dem Haldengelände Ausgleichsflächen befinden, für die dann an anderer Stelle im Stadtgebiet Ersatzflächen gefunden werden müssten.

Beispielsweise sind die unter Naturschutz stehenden Kreuzkröten vom sogenannten Kanalband auf die Halde umgesiedelt worden, weil dort Freizeiteinrichtungen wie eine stationäre Seifenkistenbahn, eine Inlineskater-Strecke und anderes mehr künftig entstehen sollen. Für sie müsste nun nochmals ein neuer Lebensraum entwickelt werden.

Auf eine Bemerkung von Harald Sparringa B 90/Die Grünen) erklärten Franz Herdring und Fraktionsvorsitzender Gerd Kampmeyer, dass die SPD bisher die Berghalde nicht generell als „Windkonzentrationsfläche“ ausgeschlossen habe. Gesichert müsse nur sein, so Herdring, dass die Wirkung des Lichtkunstwerks weiterhin bestehen bleibe.

Auch wenn keine „Windkonzentrationsfläche“ im Stadtgebiet gefunden wird, hält Dr. Peters dies nicht für einen „Beinbruch“. Seiner Überzeugung nach kämen für Windkraftanlagen bei meiner Einzelgenehmigung nur eine Handvoll Standorte infrage. Man müsse sich dann schon fragen, so der Technische Beigeordnete weiter, ob dies bereits eine „Verspargelung der Landschaft“ sei.

Erklärung von Bayer zum Thema Windpark auf dem Nordgelände

„Nachhaltigkeit ist ein fester Bestandteil der Bayer-Unternehmenspolitik. Ökonomie und Ökologie sind für das Unternehmen gleichrangig und haben denselben hohen Stellenwert. Aufgrund des verantwortungsbewussten Umgangs mit den natürlichen Ressourcen spricht sich Bayer grundsätzlich für die Nutzung und Förderung regenerativer Energien aus. Nur darf die Förderung die Verbraucher nicht überfordern. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) belastet die Stromverbraucher bereits mit Mehrkosten von rund 20 Milliarden Euro pro Jahr.

Private Stromverbraucher bezahlen für den Ausbau erneuerbarer Energien über ihre Stromrechnung bereits mehr als fünf Cent pro Kilowattstunde und damit je nach Verbrauch mehrere hundert Euro im Jahr – Tendenz stark steigend. Auch die Wirtschaft wird mit immer höheren Stromkosten in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Bayer verzichtet deshalb konsequent auf Fördergelder nach dem EEG. Windkraftanlagen müssen sich auch ohne Belastung der Stromverbraucher betriebswirtschaftlich darstellen lassen.

Um die Voraussetzungen für eine mögliche Nutzung der Windkraft zu klären, haben die Wuppertaler Stadtwerke als industrieller Partner von Bayer bei einem fachkundigen Ingenieurbüro ein detailliertes Windgutachten für den Bayer-Standort in Bergkamen in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten sagt aus, dass sowohl technische als auch die genannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – insbesondere der Verzicht auf EEG-Förderung – eine rentable Investition nicht zulassen. Bayer und die Wuppertaler Stadtwerke haben angesichts dieses eindeutigen Urteils bislang keine Aktivitäten zur Nutzung der Windkraft angestellt.

Diese Entscheidung ändert nichts an der positiven Haltung des Unternehmens gegenüber regenerativen Energien. Sie ist lediglich die logische Konsequenz aus den aktuellen Rahmenbedingungen. Sollten sich diese oder deren Bewertung ändern, wird Bayer in Kooperation mit externen Partnern, beispielsweise den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen-Bönen-Bergkamen, die Situation neu überdenken.

Erkärung der Stadt zur Absage von Bayer

„Nach der Mitteilung von Bayer Health Care, dass das Nordgelände des Werkes für die Ausweisung eines Windparks nicht zur Verfügung gestellt wird, reagiert die Stadt Bergkamen sowohl mit Bedauern als auch Verständnis.

Die Absage von Bayer Health Care aufgrund der  prinzipiellen Einstellung des Konzerns zum EEG (erneuerbare Energiengesetz) sei nachvollziehbar. Nach dieser deutlichen Stellungnahme zieht der zuständige Techn. Beigeordnete Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters folgendes Zwischenfazit: „Das Nordgelände des Bergkamener Chemieparks steht für eine Ausweisung einer Windkonzentrationsfläche nicht zur Verfügung. Die vom externen Gutachter Brandenfels genannten Alternativflächen sind aufgrund Größe und Zuschnitt nur bedingt geeignet (z. B. nur für Windenergie-Anlagen mit reduzierter Nabenhöhe). Wir werden daher unverzüglich prüfen, welche Teile des Stadtgebietes, bei Beibehaltung der heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen, also Beibehaltung der priviligierten Zulässigkeit gem. § 35 (1) BauGB für Einzelanlagen tatsächlich in Frage kommen. Dabei wird selbstverständlich auch die stark diskutierte Bergehalde Großes Holz mit bewertet werden.“

Das Ergebnis dieser Prüfung will die Verwaltung mit einer klaren Empfehlung zum weiteren Verfahren in der September-Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung vorstellen.

Bis dahin – so appelliert Dr. Peters – sollte eine öffentliche Diskussion über einzelne Standorte zunächst  zurückgestellt werden, nicht zuletzt mit Rücksicht auf die ggf. betroffenen Grundstückseigentümer.“