Bayer AG kündigt „massiven Stellenabbau“ an: Auswirkungen für den Standort Bergkamen noch völlig unklar

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Luftaufnahme des Bayer-Standorts Bergkamen. Foto: Bayer AG

Die Bayer AG hat am Mittwochabend einen erheblichen Personalabbau in seinen Konzerngesellschaften in Deutschland angekündigt. Wie stark die Stellenstreichungen und wie der Bayerstandort Bergkamen betroffen seien werden, ist zurzeit noch völlig unklar.

Ziel sei es, Hierarchien abzubauen, Bürokratie zu beseitigen, Strukturen zu verschlanken und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Dadurch soll das Unternehmen insgesamt deutlich agiler werden, um seine operative Performance erheblich zu steigern. Erreichen will Bayer dies durch ein neuartiges Organisationsmodell namens „Dynamic Shared Ownership“ (DSO), das jetzt eingeführt werden soll. Diesem Plan haben der Aufsichtsrat und der Gesamtbetriebsrat zugestimmt.

„Der Stellenabbau soll in den kommenden Monaten zügig umgesetzt werden und spätestens Ende 2025 abgeschlossen sein. Er soll gemäß den Prinzipien von DSO weitgehend dezentral erfolgen, so dass sich sein Umfang vorerst nicht beziffern lässt. Da mit DSO Hierarchien und komplexe Strukturen im Unternehmen abgebaut werden sollen, werden vom Stellenabbau auch Beschäftigte mit Führungs- oder Koordinationsaufgaben betroffen sein. Bayer beschäftigt in Deutschland derzeit rund 22.200 Mitarbeiter“, heißt es in einer Pressemitteilung von Bayer.

Und weiter:

Regelungen für den Stellenabbau in Deutschland

In den deutschen Konzerngesellschaften bietet Bayer den Beschäftigten, wie bei früheren Restrukturierungsmaßnahmen, nach Lebensalter gestaffelte Aufhebungsverträge an. Das Unternehmen bietet Mitarbeitern, deren Stelle entfällt, zudem eine bis zu sechsmonatige Bedenkzeit an, in der sie durch zielgerichtete Angebote zur Positionierung und externen Vermittlung dabei unterstützt werden, rasch eine ihren Fähigkeiten und Qualifikationen entsprechende neue Beschäftigung außerhalb des Konzerns zu finden. Bei Bedarf können betroffene Beschäftigte außerdem bis zu zwölf Monate lang individuelle Qualifizierungsmaßnahmen für den externen Arbeitsmarkt erhalten. Eine „Future Skills Akademie“ soll zudem zukunftsrelevante Fähigkeiten identifizieren und die Mitarbeiter bei deren Erwerb unterstützen.

Um den vom Wegfall ihres Arbeitsplatzes betroffenen Beschäftigten die nötige Zeit und Sicherheit für die externe Neuorientierung und Qualifizierung zu geben, verlängern die Betriebsparteien die Beschäftigungssicherung mit dem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis zum 30. Dezember 2026. Das bietet auch den vom Entfall ihres Arbeitsplatzes betroffenen Beschäftigten mehr Zeit und Sicherheit für Neuorientierung und Qualifizierung. Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, deren Stelle entfallen ist und die das Unternehmen bis Ende 2026 nicht verlassen haben, werden zum 31. Dezember 2026 notfalls betriebsbedingt gekündigt. „Dass die Beschäftigungssicherung nur um ein Jahr verlängert wird, macht deutlich, dass wir uns in einer außergewöhnlich ernsten Lage befinden. Die seit 27 Jahren eher theoretische Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen am Ende einer Beschäftigungssicherungsvereinbarung ist damit zu einer realen Option geworden. Das zu akzeptieren ist uns trotz der schwierigen Situation äußerst schwergefallen. Wir sind uns aber mit dem Arbeitgeber einig, dass betriebsbedingte Kündigungen auch künftig nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollen“, erklärt Hausfeld.

Bayer bestätigt Zukunftskonzept für Deutschland

Die Gemeinsame Erklärung enthält darüber hinaus einige für den Unternehmensstandort Deutschland und seine Beschäftigten bedeutsame Zusagen. So bekräftigen die Betriebsparteien das im März 2022 verabschiedete Zukunftskonzept, mit dem Bayer in Deutschland strategisch weiterentwickelt und die dortigen Unternehmensteile zukunftsorientiert ausgerichtet werden sollen. Bayer beabsichtigt überdies, die in Deutschland angesiedelten Unternehmenszentralen gemäß DSO weiterzuentwickeln. Die Betriebsparteien vereinbaren zudem, die betriebliche Altersversorgung bei Bayer zu verbessern und die bereits eingeleitete Rückführung der beruflichen Erstausbildung von externen Dienstleistern ins Unternehmen wie geplant bis Ende 2024 abzuschließen.“