Wer sich früh kümmert, zahlt selten drauf. Das gilt jedenfalls für BAföG-Leistungen. Der Kreis rät deshalb Schülern, bereits jetzt Anträge zu stellen, auch wenn die Ausbildung erst im August bzw. September beginnt.
Dieser Tipp gilt vor allem für die, die das Geld zur Absicherung des Lebensunterhaltes einplanen. „Erfahrungsgemäß kommt es durch die Vielzahl der zu Beginn des Schuljahres eingehenden Anträge bei der Bewilligung zu Verzögerungen. Und wer BAföG erst nach dem Beginn der Ausbildung beantragt, kann bares Geld verlieren“, betont Janina Schölzel, Sachgebietsleiterin für Teilhabe- und Förderleistungen.
Je vollständiger der Antrag, desto schneller fließt Geld
Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung entsteht zwar mit Beginn der Ausbildung, gezahlt werden kann BAföG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Zusätzlich gilt: Je vollständiger ein BAföG-Antrag eingereicht wird, desto schneller können auch die Leistungen bewilligt werden.
Nähere Informationen über förderfähige Ausbildungen, erforderliche Antragsunterlagen, Ansprechpartner und Öffnungszeiten des Amtes für Ausbildungsförderung des Kreises Unna gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchbegriff: BAföG).
Der BAföG-Antrag kann auch unter www.bafoeg-online.nrw.de ausgefüllt und der Ausbildungsförderung übermittelt werden. Unbedingt beachten: Die Antragstellung gilt erst mit Eingang des Antrags per E-Mail, Fax oder per Post. PK | PKU