Backpfeife für 12-Jährigen – Geldstrafe für 39-Jährigen

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von Andreas Milk
Dass der Bergkamener Mario K. (39, Namen geändert) sauer war auf den damals zwölf Jahre alten Kevin M. – keine Frage. Aber eine Backpfeife will er dem Jungen deshalb nicht verpasst haben. „Ich habe ihn nicht geschlagen“, versicherte er dem Richter in Kamen. Der glaubte allerdings dem Jungen und verurteilte Mario K. zu einer Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung.

Es ging um einen Vorfall am Abend des 9. Juli 2020 auf dem Parkplatz vor einer Wohnanlage. Die Vorgeschichte: Kevin M. soll die Tochter von Mario K. gestalkt haben. Eine Weile sei dann Ruhe gewesen, erzählte Mario K. Doch als die Kinder sich nach einer Weile an dem Parkplatz wiedersahen, sei Kevin ausgerastet, habe geschimpft, gespuckt, mit Steinen geworfen. Seine Tochter habe ihn alarmiert; er sei also los, um Kevin zur Rede zu stellen. Der Junge sei „panisch“ geworden, von seinem Fahrrad – das Mario K. festhielt – herunter gesprungen und weggerannt. Ende.

Kevin, inzwischen 13 Jahre alt, erzählte vor Gericht etwas anderes. Mario K. habe ihn vom Rad gezogen, zu Boden geschubst, mit flacher Hand auf die Wange geschlagen. „Er sagte, ich hätte seine Tochter angebaggert.“ Kevins Version wurde wenigstens in Teilen bestätigt von einer Frau, die in der Nähe wohnt. Sie habe einen Hilferuf gehört und gesehen, wie K. mit erhobener Hand über dem Jungen hockte. Die Frau nahm Kevin M. mit in ihre Wohnung, rief die Polizei. Die Beamten fotografierten die auffällig gerötete linke Gesichtshälfte. Am nächsten Tag ergab eine ärztliche Untersuchung leichte Prellungen am Rücken – eine Verletzung, die den Jungen anscheinend so wenig beeindruckte, dass er sie jetzt beim Gerichtstermin gar nicht erwähnte.

Und das ist nicht unwichtig. Denn es zeigte dem Richter: Eine „überschießende Belastungstendenz“ habe Kevin nicht. Sprich: Er zeigte kein Interesse daran, Mario K. „reinzureiten“.

Das Urteil: 40 Tagessätze à 30 Euro. K. kann Berufung einlegen – und klang so, als werde er das auch tun. „Ich würde niemals ein Kind schlagen.“ Er deutete an, für einen Berufungstermin Entlastungszeugen zu nennen: andere Kinder, die den Vorfall mitbekommen haben sollen.