„Aus Versehen“ Angeklagter: Betrugsvorwurf um Dialysefahrten

image_pdfimage_print

von Andreas Milk
Manchmal reicht eine Nachlässigkeit oder ein Versehen, um sich als Angeklagter in einem Strafprozess vor Gericht verantworten zu müssen. So war es jetzt im Fall des Bergkamener Kleinunternehmers Murat M. (Name geändert). Er soll sich eines Betrugs schuldig gemacht haben, und zwar in Zusammenhang mit der Abrechnung von Dialysefahrten für eine ältere Patientin.

An ein und demselben Tag Ende August 2021 gingen an die Knappschaft routinemäßig zwei Rechnungen seiner Firma raus, die eine über 1.858 Euro, die andere über 1.467 Euro. Beide wurden auch beglichen – obwohl die zweite, niedrigere Rechnung Fahrten enthielt, die schon in der ersten enthalten waren.

Der Prozesstermin vor der Kamener Strafrichterin war flott erledigt. Nicht nur, dass der Betrag aus der ersten, fehlerhaften Abrechnung sowieso schon längst an die Knappschaft zurückgeflossen war. Es stellte sich auch heraus: An jenem August-Tag vor knapp zwei Jahren wurde bereits eine Stornierung der ersten Rechnung versandt. Aber weil das Abrechnungssystem anscheinend eine Wissenschaft für sich ist, wurden die 1.858 Euro trotzdem angewiesen.

Ende der Geschichte: Das Verfahren gegen Murat M. wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt – ohne irgendwelche Auflagen. Strafe für den voreiligen Rechnungsversand bleibt damit das lästige Verfahren als solches. Dazu kommen Kosten für seinen Anwalt.