von Andreas Milk
Es war ein Vormittag der Muster-Angeklagten: zwei freundliche Zeitgenossen, die am Ende die Entscheidungen des Richters bereitwillig annahmen. Und zwischendurch ein als Zeuge geladener Bergkamener Rentner, der auf die Frage des Vorsitzenden, was er denn früher gemacht habe, mit einem einzigen Wort antwortete: „Kohle.“ Wie’s halt so zugeht in einem Amtsgericht am Rande des Ruhrgebiets: In Kamen ging es um Unfallflucht und Fahren ohne Führerschein.
Die Unfallflucht soll sich am Nachmittag des 1. Juni auf der Oberadener Sugambrerstraße zugetragen haben. Der Angeklagte – so die Akte – habe beim Zurücksetzen aus einer Parkbucht an der Sparkasse einen anderen Wagen gerammt. Er sagt, er habe keine Gelegenheit gehabt, einen möglichen Schaden zu regulieren, weil der andere Fahrer plötzlich weg gewesen sei; dieser andere Fahrer sagt, er habe nach dem Unfall einige Meter entfernt seinen Wagen abgestellt, sei ausgestiegen und habe gewunken – aber der Unfallverursacher sei nach Geraderücken seines verrutschten Fahrradträgers weitergefahren. Der Bergbau-Rentner gab dann noch eine Schilderung, die mit keiner der beiden Versionen hundertprozentig zusammenpasste. Ende vom Ganzen: Der Ausparker zahlt 1.200 Euro Buße an ein Kinderheim – dann wird die Akte zugeklappt. Der Mann fand das gut und versprach, flott zu zahlen.
Die führerscheinlose Autofahrt wiederum geschah am 15. Mai in Kamen auf der Unnaer Straße. Für den Angeklagten – einen 50-Jährigen aus Unna – war es nicht das erste Mal. Dabei ist er von Beruf Kraftfahrer. Wenn der „Lappen“ aber erst mal weg ist und der Betroffene aufs neue hinterm Steuer erwischt wird, werden die Hürden vor dem Wieder-fahren-Dürfen höher. Der Unnaer lässt sich derzeit „verkehrstherapeutisch behandeln“, wie sein Anwalt erklärte, und auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung vorbereiten. „Ich stehe zu meinen Fehlern.“ Das Urteil: eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Euro. Er akzeptierte.