Die PVG GmbH Resources Services & Management in Gelsenkirchen (PVG) hat am 22.08.2016 bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag vorgelegt, eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen erteilt zu bekommen. Das beantragte Erlaubnisfeld liegt im Regierungsbezirk Arnsberg im Kreis Unna und der kreisfreien Stadt Hamm. Weiter werden die Kommunen Bergkamen, Bönen und Kamen von dem Feld berührt.
Nach interner Prüfung des Antrags werden neben dem Geologischen Dienst des Landes NRW auch die genannten Stellen über das Vorhaben der PVG informiert, um ihnen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zu geben.
Aufsuchungserlaubnis bedeutet nicht Aufsuchungstätigkeit
Die Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung Bergbau und Energie in NRW) weist ausdrücklich darauf hin, dass mit der Aufsuchungserlaubnis noch keine tatsächlichen Aufsuchungstätigkeiten gestattet werden. Für konkrete Suchmaßnahmen sind von dem jeweiligen Erlaubnisinhaber gesonderte Zulassungsanträge vorzulegen.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist für diese Anträge erneut eine Beteiligung von Kommunen und Behörden sowie ggf. betroffener Bürger durchzuführen. Anträge für solche konkreten Suchmaßnahmen liegen der Bezirksregierung nicht vor.
Weitere Informationen, u.a. zur Lage des beantragten Feldes, sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) unter dem Thema Erdgasaufsuchung/Gewinnung zu finden.