Sommerzeit, Ferienzeit. Mit dem Beginn der Sommerferien planen auch viele Arbeitslose eine Auszeit vom Alltag. Was manche allerdings nicht wissen: Wer bei der Arbeitsagentur für die Suche nach einer neuen Stelle registriert ist, muss grundsätzlich für Bewerbungen, Vorstellungsgespräche und Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Ein Urlaub mit Freunden oder der Familie ist dennoch möglich, muss aber mit der zuständigen Arbeitsagentur abgestimmt werden.
Jeder Arbeitslose ist grundsätzlich verpflichtet, täglich unter seiner Anschrift erreichbar zu sein. Wer trotzdem mit der Familie oder Freunden einige Tage ausspannen möchte, muss hierzu rechtzeitig die Zustimmung der zuständigen Agentur für Arbeit einholen.
Der Urlaubsantrag ist dabei kurz vor Reiseantritt zu stellen und kann bewilligt werden, wenn keine Beeinträchtigung der Vermittlungsaussichten zu erwarten ist. Dies ist entweder persönlich in den Agenturen für Arbeit Hamm oder den Geschäftsstellen in Unna, Kamen und Lünen möglich oder telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00.
Bei einer Urlaubsdauer bis zu 21 Tagen im Kalenderjahr kann für den gesamten Zeitraum Arbeitslosengeld weitergezahlt werden. Zu beachten bleibt: Bei einem längeren, aber genehmigten Urlaub, gibt es ab dem 22. Kalendertag keine Leistungen mehr von der Arbeitsagentur. Bei einer Ortsabwesenheit von zusammenhängend mehr als sechs Wochen im Jahr wird die Zahlung bereits ab dem ersten Urlaubstag eingestellt.
Die vorherige Meldung lohnt, denn wer sich ohne Urlaubsgenehmigung auswärts aufhält, muss mit einer Rückforderung des gezahlten Arbeitslosengeldes rechnen.
Ausführliche Informationen bietet auch das Merkblatt 1 – für Arbeitslose. Es kann im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen und Bürger > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld aufgerufen werden. Auch unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 gibt es nähere Informationen zum Thema.
Online-Urlaubsmeldung
Sie haben einen Urlaub geplant oder sind aus anderen Gründen für einen gewissen Zeitraum nicht zu Hause und stehen der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung? Mit Hilfe der Online-Mitteilungen können Sie diese Anliegen auch online erledigen. (siehe www.arbeitsagentur.de > eServices)