Antragsfrist der LWL-Kulturstiftung endet im August

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Mit einem Beratungsangebot bietet die LWL-Kulturstiftung allen Kulturschaffenden die Möglichkeit, ihre Projektideen vor der eigentlichen Antragsstellung im August aus kulturfachlicher Perspektive prüfen zu lassen. Am 31. August 2021 endet die zweite Antragsfrist der Stiftung. Bis dahin können Kulturprojekte aus Westfalen-Lippe vorgestellt werden, die im kommenden Jahr starten. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle eingegangenen Anträge im November dieses Jahres.

Von der Projektskizze zum Antrag
Von einer ersten Projektskizze bis zu einem formal gültigen Förderantrag vergehen oftmals Wochen oder gar Monate. Für die LWL-Kulturstiftung beginnt bereits in dieser Phase ihre Arbeit: Die beratende Unterstützung der Kulturschaffenden ist ein wesentliches Merkmal der Stiftungsarbeit. Mit diesem Angebot hilft sie Projektmacherinnen und Projektmachern, um so notwendige Profilschärfungen, kulturelle Ausrichtungen oder Kooperations- und Finanzierungspartnerschaften in die Antragsentwicklung einzubeziehen.

Von der Antragsstellung bis zur Förderentscheidung
Nach Abgabe der Antragsunterlagen, die bis spätestens 31. August 2021 erfolgen muss, beginnt die kulturfachliche Beurteilung und die Entscheidung über Förderungen durch das Stiftungskuratorium. Grundsätzlich zeigt sich die LWL-Kulturstiftung offen für Projekte aller Kultursparten und unterstützt Vorhaben mit überörtlichem und spartenübergreifendem Charakter sowie einem westfälisch-lippischen Bezug.

Für die Frist – 31. August 2021 – gilt der Poststempel.

Ansprechpartnerin für die Beratung vor der Antragsstellung ist Svenja Boer (svenja.boer@lwl-kulturstiftung.de).

Alle Förderkriterien sowie Antragsunterlagen und Beispielprojekte sind auf der Internetseite der LWL-Kulturstiftung zu finden: http://www.lwl-kulturstiftung.de