Das der Bergbau zahlen muss, wenn Wände schief stehen oder sich dort Risse bilden, steht außer Frage. Für seelische Schäden durch Erschütterungen, die es in der Vergangenheit jede Menge gab, will er aber nicht aufkommen. Das Amtsgericht Kamen entscheidet jetzt, ober die Haltung der RAG rechtens ist.
Dort wir zunächst in einem Gütetermin die Schadensersatzklage eines Bergkameners wegen erlittener seelischer Beeinträchtigung durch Erschütterungen in den Jahren 2004 bis 2010 verhandelt. Als Schadensausgleich verlangt der Kläger von der RAG 2.727,50 Euro.
Der Gütetermin vor dem Amtsgericht Kamen ist für den 5. Mai terminiert.