von Andreas Milk
Es gehört zu den Grundsätzen unseres Rechtsstaates: Niemand braucht sich selbst zu belasten. Ob der italienische Staatsbürger Paolo T. (Name geändert) genau das am 24. Oktober 2022 im Telefonat mit einer Kamener Autobahnpolizistin getan hat, ist nicht ganz klar. Folge des Gesprächs war jedenfalls ein Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. T. legte Einspruch ein. Dessen Folge war jetzt eine Verhandlung im Amtsgericht. T. erklärte: „Ich bin nicht gefahren.“
An besagtem Oktobertag hatte T.s BMW an der A1 in Fahrtrichtung Köln herumgestanden, einsam und verlassen und wohl nicht mehr fahrtüchtig. Die Polizei ermittelte den Halter. So kam es zu dem Anruf bei Paolo T. Die Beamtin redete mit ihm, und was er sagte, ließ sie annehmen, dass er selbst den BMW kurz vorher über die Autobahn gesteuert hatte. Bloß hatte er zu dem Zeitpunkt keinen gültigen Führerschein. Konsequenz war das Strafverfahren.
Allerdings hatte die Beamtin es versäumt, T. zu belehren hinsichtlich der Sache mit dem Sich-selbst-Reinreiten. In Fernsehkrimis gibt es an der Stelle den berühmten Satz: „Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.“ Im Gerichtssaal berichtete T., er sei mit anderen Leuten zusammen auf dem Weg zum Dortmunder Flughafen gewesen; am Steuer gesessen habe einer dieser Leute. Der BMW sei liegen geblieben – ein hilfsbereiter Mensch habe angehalten und ihn und seine kleine Reisegruppe mitgenommen.
Das kann stimmen oder auch nicht. Etwas anderes ließ sich nicht beweisen. Was das Telefonat mit der Polizistin angeht, bestand ein Verwertungsverbot. Der Richter verwarf den Strafbefehl – T. verließ den Saal mit einem Freispruch. Neuer Ärger ist nicht zu erwarten. T. hat nach eigener Aussage wieder einen gültigen italienischen (EU-)Führerschein.