Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen: Auswirkungen auf die Kunden der GSW

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GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl beobachtet eine neue Dimension in der Entwicklung auf dem bereits seit Monaten angespannten Energiemarkt.

Neue Dimension auf dem Energiemarkt: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am
Donnerstag (23. Juni) die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Aufgrund der
reduzierten Gaslieferungen aus Russland und die anhaltend hohen Preise auf dem
Energiemarkt reagiert die Bundesregierung nun mit der sogenannten Alarmstufe. Das kann
auch konkrete Auswirkungen auf die Kundinnen und Kunden der Gemeinschaftsstadtwerke
(GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen haben.

Wie Bundeswirtschaftsminister Habeck betont auch Jochen Baudrexl, Geschäftsführer der
GSW, dass die Versorgungssicherheit zum jetzigen Zeitpunkt noch geleistet sei. Dennoch
muss der Energiemarkt nun neu betrachtet werden. „Wir könnten dazu gezwungen werden,
die Preise in unseren Erdgas-Tarifen erneut anpassen zu müssen. Leider könnte die
historische Entwicklung auf dem Energiemarkt erneut Auswirkungen auf unsere Kundinnen
und Kunden haben. Das bedauern wir sehr. Wir tun alles dafür, die Belastung für die Kunden
so gering wie möglich zu halten“, erklärt Jochen Baudrexl und bittet um Verständnis.
Trotz einer vorausschauenden und langfristigen Einkaufspolitik ließen sich schon im Frühjahr
die preistreibenden Effekte nicht mehr kompensieren, sodass eine Preiserhöhung in den
Erdgas-Tarifen bereits zum 1. Juli 2022 unumgänglich ist, wie die GSW bereits im Mai
angekündigt hatten.

Neue Herausforderungen in der Beschaffungspolitik
Mit dem Ausrufen der Alarmstufe im Notfallplan Gas aufgrund der reduzierten Gaslieferung
verschärft sich die Situation ein weiteres Mal. „Wir haben innerhalb kürzester Zeit eine neue
Dimension erreicht, auf die wir nun reagieren müssen“, sagt Jochen Baudrexl. Wenn die
Bundesnetzagentur nach dem Ausrufen der Alarmstufe durch den Bundeswirtschaftsminister
eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ feststellt und
dies im Bundesanzeiger veröffentlicht (dies ist bislang noch nicht geschehen), stehen die
Verantwortlichen der GSW vor neuen Herausforderungen in der Beschaffung von Erdgas.
Ausschlaggebend wird dann sein, wie die Vorlieferanten der GSW auf die Engpässe
reagieren werden. Sollten diese – anders als lange im Vorfeld und vertraglich vereinbart –
neue, erhöhte Preise für Erdgas auflegen, können die GSW eine Preiserhöhung nicht
ausschließen.

Durch die Drosselung der Gaslieferungen sind die Preise generell weiter in die Höhe
geschnellt. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet mit weiteren Anstiegen. „Wir sind in
einer Gaskrise. Gas ist von nun an ein knappes Gut“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert
Habeck.

Zum Hintergrund: Bei der nun ausgerufenen Alarmstufe handelt es sich um die zweite von
insgesamt drei sogenannten „Eskalationsstufen“. Diese wurden im Notfallplan Gas der
Bundesrepublik Deutschland basierend auf der europäischen SoS-Verordnung des EU-
Parlamentes und des Rates 2017 beschlossen. Demnach wird ein möglicher Eingriff des
Staates zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung wie folgt unterschieden:
1. Frühwarnstufe (am 30. März 2022 ausgerufen): Ein Krisenteam beim
Bundeswirtschaftsministerium wird eingesetzt. Dabei schätzen Vertreter von Behörden und
Energieversorgern die Lage regelmäßig für die Bundesregierung ein. Noch greift der Staat
aber nicht ein. Vielmehr leiten Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und
Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen ein, um die Gasversorgung
aufrechtzuerhalten. Dazu zählt u.a. der Rückgriff auf Gasspeicher.

2. Alarmstufe (am 23. Juni 2022 ausgerufen): Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder
eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen
Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese
Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass der Staat eingreifen muss. Dazu können
beispielweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite gehören.

3. Notfallstufe: Falls die vorherigen Maßnahmen nicht greifen oder sich die
Versorgungsituation deutlich verschlechtert, kann die Bundesregierung die Notfallstufe
ausrufen. Der Staat greift also in den Markt ein. Damit wird die Bundesnetzagentur zum
„Bundeslastverteiler“. Sie verteilt in Absprache mit den Netzbetreibern das Gas. Dann wird
unterschieden zwischen geschützten Kunden (private Haushalte und soziale Einrichtungen)
und nicht geschützten Kunden (größere Industrie-Unternehmen).