Das parteiübergreifende Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ kämpft weiter für eine Neuordnung der kommunalen Finanzsysteme und damit für mehr Gerechtigkeit zwischen reichen und strukturschwachen Regionen wie etwa dem Kreis Unna. Davon würde auch die Stadt Bergkamen erheblich profitieren.
Kreisdirektor und Kämmerer Dr. Thomas Wilk vertritt den Kreis Unna im Aktionsbündnis und war 2015 an den Gesprächen mit der Bundesregierung beteiligt. Daraus und aus der parallel geführten Plenardebatte im Bundestag weiß er: „Der Bund hat verstanden, dass er strukturell unterfinanzierte Kommunen so ausstatten muss, dass sie wieder finanzielle Gestaltungsspielräume erhalten.“
Die bis einschließlich 2017 bereitgestellte sogenannte Übergangsmilliarde bringe Entlastungseffekte, dürfe in Berlin aber nicht als „Anfang vom Ende“ einer Unterstützung missverstanden werden. Die Zeit des Übergangs müsse vielmehr für die Entwicklung neuer, nachhaltiger Finanzsysteme genutzt werden, appelliert Kreisdirektor Dr. Wilk auch an die heimischen Bundestagsabgeordneten, sich in Berlin für die Belange der Heimatregion einzusetzen.
Mehr noch: Wilk weiß sich mit den Kämmerern der anderen Aktionskommunen einig, dass die begonnene Debatte fortgesetzt werden muss. Nächstes Ziel: eine weitere Plenardebatte in Berlin – diesmal im Deutschen Bundesrat.
„Beim Bund, den Ländern und wohlhabenden Kommunen sprudelt das Geld aus den Steuerquellen. Den finanzschwachen Regionen steht angesichts steigender Sozialkosten aber weiter das Wasser bis zum Hals“, veranschaulicht Kreisdirektor und Kämmerer Wilk die Situation.
Hoffnung schöpft deshalb nicht nur er aus der Diskussion um eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) von derzeit 26,4 auf 39,6 Prozent. „Das würde für den laufenden Haushalt bei KdU-Gesamtkosten von 96,6 Millionen Euro unterm Strich eine Entlastung von rund zwölf Millionen Euro bedeuten“, rechnet Wilk vor.
Die Behauptung aus Bundestagskreisen, der Bund würde durch die 100-prozentige Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung genug tun, kann der Kreisdirektor und Kämmerer nicht nachvollziehen, weil diese Rechnung andere, vom Kreis allein zu tragende finanzielle Belastungen ausblende.
„Würde sich der Bund an allem sozialen Transferleistungen mit 50 Prozent beteiligen, würde sich die Belastung für den Kreis von derzeit etwa 124 Millionen Euro gut um die Hälfte reduzieren“, unterstreicht Wilk. Das wäre mehr als gerecht, denn: „Es sind Bundesgesetze, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben betreffen, für die wir als Kommunen aber oft genug fast ganz allein bezahlen müssen.“