Was gestern richtig war, ist heute womöglich bereits überholt und wirkungslos. Entscheidungen müssen daher stets mit der Zeit gehen und bei Bedarf angepasst werden. Dieser Grundsatz gilt auch beim Thema Parken. Bestes Beispiel: die Straße „Grimberg“ in Bergkamen-Weddinghofen. Dort besteht seit Langem ein sogenanntes Zonenhalteverbot. Weil sich viele Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht daran hielten – sei es aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit – sah sich die Straßenverkehrsbehörde kürzlich gezwungen, es in einem Teilbereich aufzuheben und stattdessen ein absolutes Halteverbot einzurichten.
„Ein Zonenhalteverbot gilt nicht für einzeln Straßenabschnitte oder -seiten, sondern für mehrere Straßenzüge. In dieser Zone darf man maximal drei Minuten lang halten“, erklärt Simone Warckentin, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde. In der Straße „Grimberg“ wurde dieses Parkverbot jedoch häufig ignoriert – insbesondere seitdem sich dort eine Bäckerei angesiedelt hat, die zum Einkaufen und Verweilen einlädt. Die Folgen davon waren erheblich: Lkw stauten sich vor der Baustelle am Ende der Straße und andere Fahrzeuge sahen sich genötigt, in den Gegenverkehr auszuweichen.
Angesichts drohender Unfälle war die Straßenverkehrsbehörde zum Handeln gezwungen und beseitigte die Gefahrenquelle, indem sie auf der rechten Straßenseite ein absolutes Halteverbot einrichtete. Mit dieser Maßnahme entspricht sie auch dem Wunsch von Anliegern, die angesichts der Verkehrsbeeinträchtigungen vor ihrer Haustür um Abhilfe gebeten hatten. „Auf Kaffee, Brot und Kuchen muss trotzdem niemand verzichten, denn für Kundinnen und Kunden der Bäckerei gibt es ausreichend Parkplätze auf der anderen Seite des Gebäudes“, heißt es in der Mitteilung der Stadt Bergkamen.