von Andreas Milk
Mit Alkohol im Blut, ohne Führerschein, ohne Versicherung – Möglichkeiten, nach dem Benutzen eines Fahrzeugs vorm Richter zu landen, gibt es reichlich. Zwei eher ungewöhnliche Fälle aus Bergkamen und Kamen wurden jetzt im Kamener Amtsgericht verhandelt.
In Kamen hatte sich eine 24 Jahre alte Frau mit beachtlichen 1,66 Promille auf einen E-Scooter gestellt und war damit durch die Kämertorstraße gesaust. Das tat sie durchaus beherrscht – dass die Polizei sie anhielt, lag allein am fehlenden Versicherungskennzeichen. Trotz ihres fast noch jugendlichen Alters hat sie eine Vorstrafe: Vor der Sache mit dem E-Scooter hatte sie einen Audi geschrottet, mit „nur“ 1,23 Promille. Zur Verhandlung in Sachen E-Scooter kam sie nicht. Der Richter erließ in ihrer Abwesenheit einen Strafbefehl über 65 Tagessätze à 30 Euro. Obendrein darf sie in den kommenden zwölf Monaten keine neue (Auto-)Fahrerlaubnis erhalten, und für sechs Monate ist ihr das Lenken eines jedweden Kraftfahrzeugs untersagt.
Der Bergkamener Fall betraf einen 46-Jährigen. Den hatten Polizisten Ende November auf der Hubert-Biernat-Straße am Steuer eines Mercedes gestoppt – ohne Führerschein, aber nachweislich unter Einfluss von Marihuana. Der Führerschein war ihm vom Kreis Unna schon im Februar 2024 wegen seiner notorischen Neigung zum Rauschmittelkonsum entzogen worden. Es kann aber sein, dass der aus Bulgarien stammende Mann das gar nicht mitgekriegt hatte – möglich, dass das entsprechende Schreiben ihm nicht zugestellt wurde. Er sagt, er habe von nichts gewusst. Einen bulgarischen „Lappen“ trug er noch bei sich. Klarheit über seine (deutsche) Fahrerlaubnis soll nun ein weiterer Termin bringen. Der Richter will sich bis dahin von der Verkehrsbehörde in Unna die Akte über den Mann besorgen.
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