Nachlässig, nicht kriminell: Als „Betrüger“ vor Gericht

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von Andreas Milk
Es braucht keine kriminelle Energie, um Angeklagter vor Gericht zu werden. Ein bisschen Nachlässigkeit tut’s auch. Das zeigen die Fälle eines Bergkameners und eines Kameners, über die jetzt der Strafrichter am Amtsgericht Kamen zu urteilen hatte.

Um genau zu sein: Für den Kamener gab es kein Urteil – sondern eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung von 600 Euro Buße an die Bundesagentur für Arbeit. Markus H. (Namen geändert) hatte zwischen August 2023 und Januar 2024 zu Unrecht insgesamt rund 2.800 Euro Arbeitslosengeld I bezogen. Laut Anklage verschwieg er in diesem Zeitraum die Aufnahme zweier Jobs. Aber: Es war kompliziert. H. hatte seinerzeit sowohl mit der Arbeitsagentur als auch mit dem Jobcenter zu tun; es existieren Aktenvermerke über Mails und Telefonate, in denen es wohl um H.s Tätigkeiten ging – bloß landeten seine Angaben nicht zwingend an der „richtigen“ Stelle. Die Verwirrung war groß. Komplett entwirren ließ sie sich beim Prozesstermin nicht. Die Verfahrenseinstellung gegen Bußgeldzahlung bedeutet: H. hat nicht alles getan, was er hätte tun können. Aber er ist eben kein Betrüger, der verurteilt gehört.

Ganz anders wiederum der Fall des Bergkameners Manfred F.: Der hatte online eine Lichtanlage für 150 Euro geordert. Dieses Geld bekam der Verkäufer aber nie. Denn die Sparkasse führte mangels Kontodeckung F.s Überweisung nicht aus. Für F. war das nicht abzusehen gewesen – denn er stand nicht etwa dauerhaft und notorisch im Minus, sondern bloß eben an dem betreffenden Tag. Eine Betrugsabsicht sei da nicht nachzuweisen, waren sich Staatsanwalt und Richter einig. Das Urteil folgerichtig: Freispruch.

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