von Andreas Milk
Thomas D. (Name geändert) war froh, an der Lüner Höhe in Kamen endlich eine Wohnung gefunden zu haben. Das Kuriose: Er bekam von der Wohnungsgesellschaft nie den Schlüssel dafür – überwies aber trotzdem rund ein Jahr lang Miete, insgesamt 9.741 Euro. Dieses Geld kam nicht von ihm selbst, sondern vom Jobcenter; D. leitete es nur an die Gesellschaft weiter. Er hatte also selbst nichts davon. Aber das schützte ihn nicht vor einer Betrugsanklage. Über sie wurde jetzt im Amtsgericht verhandelt. Das Urteil gegen den mehrfach vorbestraften 58-Jährigen: acht Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung.
Denn er habe das Geld vom Staat nun einmal „verballert“, so der Richter – ob für sich selbst oder zugunsten von jemand anders, sei da unerheblich. Nebenbei miterledigt – und zwar per Verfahrenseinstellung – wurde ein zweiter Anklagevorwurf: Als Mitarbeiter eines Versicherungsbüros in Bergkamen soll Thomas D. vor drei Jahren eine ihm anvertraute Barzahlung in Höhe von 385 Euro nicht ordentlich weitergegeben haben. Im Vergleich zu den 9.741 Euro vom Jobcenter eher eine Kleinigkeit – D. bekam die Auflage, dem Versicherungskunden das Geld zurückzuerstatten.
Warum übrigens die Sache mit der Wohnung seinerzeit nicht geklappt hat, dazu stehen widersprüchliche Angaben in den Akten. Es dürfte wohl nicht zuletzt am Gebaren der beteiligten Immobilienfirma gelegen haben. Positiv immerhin: Zum 1. Mai hat Thomas D. nun wieder einen Job – er fängt bei einem Energiekonzern als Vertriebsmitarbeiter an.