Alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Zeitraum vom 01.10.2015 bis 30.09.2016 geboren sind, wurden mit Schreiben vom 02.08.2021 vom Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport der Stadt Bergkamen angeschrieben. Mit einem Anschreiben wurde den Eltern ein „Anmeldeschein“ zugesandt, den sie ausfüllen und zum Schulverwaltungsamt zurücksenden sollen. Außerdem erhielten die Eltern eine Liste aller Bergkamener Grundschulen, da sie ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden können.
Sobald die Anmeldescheine dem Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport vorliegen, steht fest, wie viele zukünftige Schülerinnen und Schüler die jeweiligen Grundschulen im Sommer 2022 besuchen wollen.
Das Anmeldeverfahren wird an den Bergkamener Grundschulen in der Zeit vom 25.10. – 12.11.2021 durchgeführt. Hierzu erhalten die Erziehungsberechtigten von der gewünschten Grundschule einen Termin. Die Schule benötigt zum Anmeldetermin das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde. Getrennt lebende oder geschiedene Erziehungsberechtigte müssen einen beglaubigten Nachweis über das elterliche Sorgerecht vorlegen.
Sollten Eltern versehentlich keine Mitteilung erhalten haben, können sie sich unter der Rufnummer (02307) 965-394 beim Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport melden.
Erziehungsberechtigte, die ihr Kind vorzeitig einschulen wollen, können sich ebenfalls beim Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport melden und erhalten einen Anmeldeschein für die vorzeitige Einschulung zum Schuljahr 2022/23.
Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet letztendlich die entsprechende Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.