In der neuen Coronaschutzverordnung, die am Freitag, 9. Juli, in Kraft getreten ist, sind für die Feier von Gottesdiensten weitreichende Erleichterungen festgelegt worden. Da der Kreis Unna in der Inzidenzstufe 0 (Inzidenz unter 10) liegt, gelten für die Kirchen der Pfarrei Heilig Geist folgende Erleichterungen:
-
- Die AHA-Regeln vor der Kirche werden weiterhin dringend empfohlen.
- Die Kontaktnachweispflicht entfällt, daher ist eine Anmeldung zu den Gottesdiensten nicht mehr nötig.
- Die Kontaktbeschränkungen entfallen.Besucher*innen dürfen nun auch mit Personen anderer Haushalte zusammensitzen. Die bis jetzt geltende maximale Personenanzahl pro Kirchraum wird aufgehoben.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Kirche entfällt. Die Kirche empfiehlt aber dringend, die medizinische Maske auch weiterhin zu tragen. Das Singen im Gottesdienst ist wieder erlaubt. Die Kirche bittet Besucher*innen dennoch, aus Rücksicht auf noch nicht vollständig geimpfte Personen, beim Singen eine medizinische Maske zu tragen.
- Darüber hinaus sind Besucher*innen aufgefordert, ihr eigenes Gotteslob mitzubringen.
Sollten Änderungen aufgrund tagesaktueller Entwicklungen oder Entscheidungen nötig werden, erhalten Interessierte die Informationen unter www.katholische-kirche-in-bergkamen.de.