von Andreas Milk
Zwei hatten Streit – freuen darf sich als unbeteiligte Dritte die Heilsarmee: An sie muss Justin M. (Name geändert) 500 Euro Buße überweisen. Der Grund: Er hatte seiner Freundin eine Ohrfeige gegeben.
Das geschah im November 2020 in der Wohnung der Frau in Bergkamen. Es war früh am Morgen. Justin M. war schuld, dass das Paar verschlafen hatte und der Sohn seiner Freundin es nicht mehr rechtzeitig in die Schule schaffen würde. Seine Freundin habe ihn „Hurensohn“ genannt, erzählte er dem Kamener Amtsrichter – da sei ihm „die Hand ausgerutscht“. Mit der verpasste er ihr den Schlag auf die Wange. Die Frau rief die Polizei. Auch ein Krankenwagen fuhr zu der Wohnung. Behandlungsbedarf sahen die Sanitäter allerdings nicht. Die Wange war stark gerötet. Eine schwerwiegende Verletzung ließ sich nicht feststellen.
Justin M. hatte ursprünglich einen Strafbefehl über 900 Euro bekommen. Das schien ihm zu viel – er legte Einspruch ein. Die Freundin ist jetzt seine Ex-Freundin, aber die beiden haben Frieden geschlossen. M. hat sich mehrfach entschuldigt. Der Richter machte aus der 900-Euro-Strafe die 500-Euro-Buße: Das Vorstrafenregister bleibt blank, und das Geld geht eben an eine gemeinnützige Organisation statt an die Justizkasse.
Die Justiz bekommt aber sehr wahrscheinlich 200 Euro von der jungen Frau: Ein Ordnungsgeld in dieser Höhe verhängte der Richter dafür, dass sie ihren Termin als Zeugin ignoriert hatte. Ersatzweise kann sie vier Tage in Haft gehen.