Alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Zeitraum vom 01.10.2014 bis 30.09.2015 geboren sind, wurden mit Schreiben vom 03.08.2020 vom Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport der Stadt Bergkamen angeschrieben. Mit einem Anschreiben wurde den Eltern ein „Anmeldeschein“ zugesandt, den sie ausfüllen und zum Schulverwaltungsamt zurücksenden sollen. Außerdem erhielten die Eltern eine Liste aller Bergkamener Grundschulen, da sie ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden können.
Sobald die Anmeldescheine dem Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport vorliegen, steht fest, wie viele zukünftige Schülerinnen und Schüler die jeweiligen Grundschulen im Sommer 2021 besuchen wollen.
Das Anmeldeverfahren wird an den Bergkamener Grundschulen in der Zeit vom 28.10. – 13.11.2020 durchgeführt. Hierzu erhalten die Erziehungsberechtigten von der entsprechenden Grundschule einen Termin. Es sollte das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder sowie bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern einen beglaubigten Nachweis über das elterliche Sorgerecht vorgelegt werden.
Sollten Erziehungsberechtigte versehentlich keine Mitteilung erhalten haben, können sie sich unter der Rufnummer (02307) 965-394 beim Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport melden.
Eltern, die ihr Kind vorzeitig einschulen wollen, können sich ebenfalls beim o. g. Amt melden und erhalten einen Anmeldeschein für die vorzeitige Einschulung zum Schuljahr 2021/22.
Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet letztendlich die entsprechende Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.