Pfusch, aber keine Straftat: Freispruch für miesen Dachdecker

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von Andreas Milk
Wer schlechte Arbeit leistet, mag ein Dilettant sein – aber nicht unbedingt auch ein Straftäter: Der Kamener Strafrichter hat einen Mann aus Dortmund freigesprochen. Er sollte das Dach einer Garage in Bergkamen-Rünthe reparieren. Aber da regnete es nach seinem Einsatz genauso durch wie davor. Folge war ein Verfahren wegen Betrugs.

Das Ganze liegt eine Weile zurück: Im Frühjahr 2017 bekam der Dortmunder von der Besitzerin der Garage den Reparaturauftrag, nachdem er mit dem Firmenwagen durch ihre Straße gefahren und die beiden miteinander ins Gespräch gekommen waren. „Ein sympathischer, netter Mann“, fand (und findet) die Rüntherin. Sie sei sicher gewesen, er werde schon alles korrekt erledigen, sagte sie als Zeugin im Gericht. Zusammen mit einem Kollegen sei er an zwei Tagen auf dem Dach zugange gewesen. Die Männer hätten auch reichlich Material mitgebracht. Am Ende zahlte die Frau für die Arbeit rund 1.200 Euro.

Die nächsten Regengüsse zeigten: Da waren keine Profis am Werk gewesen. Aber: Es ist eben nicht so, dass der Dortmunder kassiert hätte, um dann zu verschwinden. Die Frau telefonierte ihm noch eine Weile hinterher; irgendwann reichte es ihr, und sie ging zur Polizei.

Inzwischen hat sie das Garagendach komplett erneuert. Zivilrechtlich könnte sie versuchen, Geld von dem – strafrechtlich – Freigesprochenen zu bekommen. Sie erklärte aber, sie wolle es gut sein lassen.