Hundebesitzer lässt Tierschützer aufs Geld warten: Strafbefehl

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von Andreas Milk
Beim Tierschutzverein hatte sich der Bergkamener Ralf K. (Name geändert) einen Hund geholt. 280 Euro sollte er dafür zahlen – Kosten, die dem Verein für die Versorgung des Tiers entstanden waren. Aber das Geld kam nicht. Der Verein erstattete Anzeige, und die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Strafbefehl: 900 Euro sollte K. zahlen, wegen Betrugs.

Ralf K. legte Einspruch ein. Folge war ein Termin vor dem Kamener Amtsgericht. Es fehlte allerdings Ralf K.; gemeldet hatte er sich nicht.
Als Zeuge war ein Mann vom Tierschutzverein gekommen. Er berichtete, K. habe die 280 Euro mittlerweile gezahlt, und – wichtiger noch – dem Hund gehe es gut. Denn darauf legt der Verein Wert: dass Tiere in gute Hände kommen. Deshalb werden die neuen Besitzer auch erst einmal „nur“ Besitzer, nicht aber Eigentümer der Hunde.

Weil von Ralf K. nichts zu sehen war, wurde sein Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen. Erst als längst alles vorbei war – mit genau zwei Stunden Verspätung -, tauchte er doch noch im Gerichtssaal auf: 12 Uhr, 10 Uhr… – er habe da wohl was verwechselt.