Es war ein offenbar tödliches Missverständnis. Ein Fußgänger kam am vergangenen Dienstag in Werne ums Leben, als er einen Kreisverkehr überqueren wollte. Die Unfallkommission des Kreises nimmt den Unfall zum Anlass, um deutlich zu machen: Auch Fußgänger haben „Vorfahrt“ und sollten diese selbstbewusst nutzen.
Der Fußgänger, der in Werne starb, hatte einem Autofahrer per Handzeichen signalisiert, dass er ruhig weiterfahren könne. Dieses Winken verstand wohl auch ein zweiter Autofahrer als Fahrsignal, während der Fußgänger loslief. Es kam zu der verhängnisvollen Kollision.
Keine Knautschzone
„Erst Mitte November wurde in Schwerte ein Fußgänger von einem Auto erfasst und kam ums Leben“, sagt Michael Arnold aus der Straßenverkehrsbehörde des Kreises. „Nach dem zweiten tödlichen Unfall innerhalb so kurzer Zeit möchten wir sensibilisieren: Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer, denn sie haben keine Knautschzone. Und oft genug verhalten sich Autofahrer falsch und ignorieren deren Rechte.“ Deshalb macht der Kreis, der die Federführung über die Unfallkommission hat, jetzt auf die wichtigsten Regeln aufmerksam.
Auch Fußgänger haben „Vorfahrt“
Bei einem Zebrastreifen ist die Situation klar: Wenn ein Fußgänger über die Straße möchte, müssen Autofahrer anhalten. Doch wie ist das beim Abbiegen in eine Seitenstraße oder bei Verkehrsinseln mitten auf der Straße? Haben die Fußgänger hier auch „Vorfahrt“?
„Wer abbiegt, muss für Fußgänger, die gerade über die Straße wollen, anhalten“, klärt Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde auf. „Das gilt vor allem auch beim Linksabbiegen. Nicht nur entgegenkommende Fahrzeuge müssen durchgelassen werden, auch Fußgänger.“
Sonderfall Querungshilfe
Querungshilfen für Fußgänger sind im Straßenverkehr häufig zu finden: Es sind die kleinen Verkehrsinseln, die in der Fahrbahnmitte stehen. Hier haben die Fußgänger keine „Vorfahrt“. Sie müssen warten, bis sie die Straße sicher passieren können. „Hier zu halten ist also kein Muss – es ist aber einfach ein netter Zug, jemanden die Straße überqueren zu lassen“, sagt Arnold.
Selbstbewusst auftreten
In jedem Fall gilt, dass man sich als Fußgänger vergewissern sollte, ob auch die anderen verstanden haben, was man vorhat. Gefragt ist also vorausschauendes, selbstbewusstes und deutliches Handeln. „Man sollte nicht nur Blickkontakt zu den anderen Verkehrsteilnehmern halten, sondern auch die Hände und Arme für kommunikative Gesten einsetzen“, rät Arnold.
Wenn man Vorrang hat, sollte man diesen als Fußgänger auch nutzen. „Es kann sein, dass man Autofahrer durch ein nett gemeintes Vorbeiwinken eher irritiert, weil nicht mehr deutlich erkennbar ist, was man will“, warnt Arnold. In jedem Fall gelte: Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte aufmerksam sein, das Smartphone in der Tasche lassen und im Zweifel mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. „Dann ist es das wichtigste, sicher und heil aus der Situation herauszukommen“, unterstreicht Arnold. PK | PK