Das Boot II: Polizei stoppt wieder eine rollende Zeitbombe auf der A2

image_pdfimage_print
Foto: Polizeipräsidium Dortmund

Erneut hat die Autobahnpolizei auf der A2 den Transport eine Boots gestoppt wegen völlig unzureichender Sicherung der Ladung. Startpunkt war Berlin. Die Fahrt ging dann übers Kamener Kreuz an Bergkamen vorbei in Richtung Niederlande. Schluss war dann am Rastplatz Ickern kurz hinter dem Autobahndreieck Dortmund Nordwest.

Wieder stellte sich die Autobahnpolizei die rhetorische Frage: Wie transportiere ich ein Boot. Hier ist die Antwort: „Als erstes braucht man mal wieder ein Boot. Und ein Auto. Und einen geeigneten Anhänger. Wie Ladungssicherung richtig geht, das sollte eine Spedition auch wissen… Wusste eine Transportfirma aus Hamm aber wohl nicht, sonst wären diese Bilder nicht entstanden.

Wer glaubt, es reicht aus, ein Sportboot auf eine schwimmend verlegte Konstruktion – bestehend aus vier Holzbohlen auf einem Lkw-Fahrgestell – mit vier Spanngurten zu sichern, der hat definitiv zu viel Seemannsgarn gelauscht.
Das in Berlin aufgeladene Boot sollte eigentlich in die Niederlande. Aufgrund der unzureichenden Sicherung erreichte es jedoch nur den Rastplatz Ickern an der A 2 in Fahrtrichtung Oberhausen. Denn dort wurde das teils fahrende, teils „schwimmende“ Gespann nicht etwa von der Wasserschutzpolizei, sondern vom Einsatztrupp der Autobahnpolizei gestoppt und kontrolliert.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Lkw ohne Aufbau, stattdessen aber mit Boot – Muscheln inklusive. Aufgrund der teilweise bereits gelockerten Spanngurte und der vom Gewicht des Wasserfahrzeugs gebrochenen Bohlen hatte sich das Boot bereits sanft nach Backbord geneigt. Aber nicht so schlimm: gegen das Herunterfallen auf die Fahrbahn – statt sanft in Wellen der Sonne entgegen zu schaukeln – haben es ja immerhin noch zwei straff gezogene Gurte gehalten…

Und weil auf der Autobahn gerade Ebbe herrschte und das Boot nicht hätte schwimmen können, untersagten die Polizeibeamten kurzerhand die Weiterfahrt. Darüber hinaus fertigten sie eine Anzeige. In Richtung See stechen durfte der Kahn erst, nachdem er vernünftig gesichert worden war.

Ob es sich bei den Knoten der Spanngurtsicherung wenigstens um ordentliche Seemannsknoten handelt, war übrigens nicht Gegenstand der Überprüfung… „