von Andreas Milk
Im September und Oktober 2017 erhielt die Bergkamenerin Dorothee H. (Name geändert) vom Jobcenter insgesamt 1103 Euro – Geld, auf das sie keinen Anspruch hatte. Die Frage im Amtsgericht Kamen lautete jetzt: War ihr das auch klar? Die 40-jährige Mutter war wegen Betrugs angeklagt.
Mitte August 2017 hatte sie eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma angetreten. Das Geld vom Jobcenter kam in den folgenden beiden Monaten trotzdem – ohne dass Dorothee H. sich deshalb bei der Behörde gemeldet hätte. Ihr Verteidiger sagte, seine Mandantin habe nicht etwa vorsätzlich betrogen. Vielmehr sei sie im Glauben gewesen, bei dem Geld handle es sich um eine Eingliederungsbeihilfe, die ihr vom Jobcenter in Aussicht gestellt worden sein soll. In der Zeit davor seien unterschiedlich hohe Beträge an sie geflossen, Miete und Stromkosten seien vom Jobcenter direkt an UKBS und GSW gegangen – kurz: Es war wohl nicht unbedingt übersichtlich auf dem Konto der Bergkamenerin. Und: Den Job bei der Zeitarbeitsfirma habe das Jobcenter selbst ihr besorgt – da habe sie doch annehmen dürfen, dass das Jobcenter dann auch über die tatsächliche Arbeitsaufnahme informiert war.
Allerdings: Eine Beamtin aus dem Jobcenter berichtete, Ende August 2017 habe Dorothee H. eine Einladung zu einem Gespräch Anfang September erhalten. Spätestens da hätte es „Klick“ machen müssen: Was wollen die noch von mir, wo ich doch längst arbeite? Im Strafregister von Dorothee H. ist eine Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs verzeichnet – verhängt im Sommer 2017, wenige Wochen vor der Sache mit dem Jobcenter. Das Urteil nun: Vier Monate Haft – ohne Bewährung. Der Richter zeigte sich überzeugt, dass Dorothee H. die Arbeitsaufnahme „gezielt verschwiegen“ habe.