Gleiche Aufstiegschancen für alle Kinder und Jugendliche: Gesamtschule wird nach den Sommerferien zur Talentschule

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Nach den Sommerferien geht die Bergkamener Willy-Brandt-Gesamtschule im Rahmen eines landesweiten Schulversuchs als „Talentschule“ an den Start.

Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schulversuch das Ziel, soziale Nachteile im Bildungsbereich zu überwinden. Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Aufstiegschancen haben. Der Schulversuch soll zeigen, wie die Schülerleistungen an Schulen mit großen sozialen Herausforderungen durch besondere unterrichtliche Konzepte, gezielte Unterstützungsangebote bei der Schulentwicklung und zusätzliche Ressourcen gesteigert werden können. Darüber hinaus sollen die Talentschulen vor Ort einen positiven Beitrag zur Quartiersentwicklung leisten. Der Schulversuch hat eine Dauer von sechs Jahren und wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

Für die zusätzliche personelle Ausstattung (plus 20 Prozent) der teilnehmenden Schulen stellt das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit: 315 Stellen an den allgemeinbildenden Schulen und 100 Stellen an den berufsbildenden Schulen. Diese unbefristeten Stellen dienen u.a. zum Ausbau des Fachunterrichts, zur Entlastung und Unterstützung der Schulleitung, zur Erweiterung des außerunterrichtlichen Angebots sowie zur intensivierten Beratung von Schülerinnen und Schülern. Unabhängig von der Schulgröße ist außerdem an jeder Talentschule mindestens eine Stelle für Schulsozialarbeit vorgesehen.

Ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von jährlich 150.000 Euro steht im Haushalt für die Talentschulen bereit. Neben den für den Ausbau des Fachunterrichts notwendigen zusätzlichen Lehrkräften können auch andere Berufsgruppen in multiprofessionellen Teams eingestellt werden. Bei den Investitionen erwartet die Landesregierung einen Multiplikatoreffekt:

• Schulträger sollen über die Nutzung der Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“, dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Digitalpakt, der Schulpauschale/Bildungspauschale und ggf. weiterer schulbezogener Infrastrukturförderprogramme eine sehr gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen ermöglichen.
• Ergänzend können im Rahmen bestehender rechtlicher Möglichkeiten zum Beispiel Stiftungen, Unternehmen (Sponsoring) und zivilgesellschaftliche Akteure einen Beitrag zur bestmöglichen Ausstattung und Unterstützung der Schulen leisten.