Unfallflucht: Eine Geldstrafe – und: Gute Wünsche

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von Andreas Milk
Es war sozusagen eine Sache unter Kollegen. Die junge Frau, die im Kamener Amtsgericht als Angeklagte saß, ist Jurastudentin. In Bergkamen hatte sie nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine Unfallflucht begangen: Im Juli vorigen Jahres, an einem Vormittag, habe sie mit ihrem Auto auf der Parkstraße einen anderen Wagen gerammt und sei weiter gefahren. Jemand gab der Polizei ihr Kennzeichen. Die Reparatur des anderen Fahrzeugs kostete später mehr als 7.000 Euro.

„Ich habe den Unfall nicht bemerkt“, sagte nun die Studentin. Dafür hatte sie auch eine Erklärung. Ihrer kleinen Tochter, die auf der Rückbank saß, sei es schlecht gegangen; sie habe Schmerzen gehabt und geschrien. Ein Arztbesuch stand an. Kurz: Es war stressig.

Von dem Schaden am anderen Wagen gibt es Fotos. Denen nach zu urteilen, hätte die junge Frau den Zusammenstoß wohl mitkriegen müssen, fand der Richter. Und er wies die angehende Juristin darauf hin, dass ein Gutachten zur Klärung dieser Frage ein paar Tausender kosten könnte. Kosten, die sie im Falle einer Verurteilung zusätzlich zu tragen hätte.

Aber so weit kommt es nicht. Die Studentin verzichtete auf eine aufwendige Beweiserhebung und akzeptierte am Ende auch das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro, dazu eine fünfmonatige Führerscheinsperre. Ihr Führungszeugnis bleibt bei einer solch geringen Strafe „sauber“. Und gute Wünsche für ihre Ausbildung gab es auch noch.