Es gibt Tage im Leben eines Polizeibeamten, die hinterlassen oftmals nichts als Kopfschütteln… Am Montag erlebten Polizeibeamte des Einsatztrupps der Autobahnpolizei einen solchen Tag: Viel Kopfschütteln auf der einen – Verständnisprobleme auf der anderen Seite.
Um kurz nach 12 Uhr mittags hielten die Zivilbeamten auf der Rast- und Tankanlage Rhynern-Nord (A 2 in Fahrtrichtung Oberhausen) einen Pkw Chevrolet aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg an. Bei der Kontrolle des Fahrers, ein 39-Jähriger aus Glasin, räumte dieser ein, am Wochenende Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Ein freiwilliger Drogenvortest bestätigte die Angaben in dem er positiv auf Amphetamine und THC reagierte. Daraufhin nahmen die Polizeibeamten den Glasiner mit zur Wache. Dort wurde ihm eine Blutprobe von einem Arzt entnommen und die Weiterfahrt bis zum vollständigen Abbau der Betäubungsmittel untersagt.
An dieser Stelle hätte der Sachverhalt enden können…
…hat er aber nicht: Um 14:45 Uhr kontrollierte ein anderes Team des Einsatztrupps der Autobahnpolizei einen Pkw auf dem Gelände der Rast- und Tankanlage Lichtendorf -Nord: ein Chevrolet, aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg… Aber nicht nur die Streifenwagenbesatzung war eine andere: Auch der Fahrer des Chevrolets hatte gewechselt. Diesmal hinter dem Lenkrad ein 40-Jähriger aus Bastorf.
Lobenswert an dieser Stelle zu erwähnen ist, dass der 39-jährige Glasiner offenbar die Anweisungen der Polizei befolgt hatte und NICHT als Fahrer weitergefahren war. Weniger durchdacht war die Entscheidung, den ehemaligen Beifahrer als Fahrer umzufunktionieren: Denn auch der 40-jährige Bastorfer konnte die Anzeichen, Betäubungsmittel konsumiert zu haben, nicht verleugnen. Ein freiwillig durchgeführter Vortest bestätigte den Verdacht der Polizeibeamten. Er reagierte positiv auf Amphetamin und Kokain. Was folgte? Na klar: Auch der Bastorfer durfte Blut abgeben, auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.
Die Ernsthaftigkeit der polizeilichen Maßnahmen dürfte nicht zu diesen Monteuren durchgedrungen sein. Noch während die Polizei am Kontrollort zugegen war, versuchte einer der beiden, das Fahrzeug umzuparken. Schließlich konnte nur die Sicherstellung der Autoschlüssel gewährleisten, dass sich vorläufig keiner der beiden mehr hinter das Lenkrad setzt.
Die Monteure mit dem Hang zu Verständnisproblemen dürfen nun mit Ermittlungen zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Betäubungsmitteleinfluss rechnen.