Die Bestimmung steht seit 2003 im Landespflegegesetz. Ende Juli lief die Übergangsfrist ab. Damit müssen stationäre Pflegeeinrichtungen landesweit 80 Prozent ihrer Dauerpflegeplätze als Einzelzimmer vorhalten. Klappt das nicht, wird ein Belegungsstopp verhängt. Was sich dramatisch anhört, betrifft im Kreis nur 72 und damit 1,72 Prozent aller Plätze.
Ausgesprochen hat der Kreis einen Belegungsstopp für stationäre Pflegeeinrichtungen in Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Schwerte und Unna. Die betroffenen Heime haben damit Zeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um wieder „auf Stand“ zu kommen.
In Bergkamen sind insgesamt sechs Plätze betroffen, in Bönen sind es 12 Plätze. In Fröndenberg gilt der Stopp für insgesamt 19 Plätze und in Schwerte für 21. In Unna greift der Stopp für 14 Plätze. Dazu kommen zwei Plätze (Doppelzimmer), die in einer Einrichtung in Unna derzeit in Kurzzeitpflegeplätze umgewandelt werden. Damit fallen in der Kreisstadt unterm Strich aktuell 16 Plätze aus dem Angebot heraus.
Insgesamt stehen kreisweit 4.190 Dauerpflegeplätze (Stichtag 31.07.2018) zur Verfügung.
Mehr Informationen gibt es auf den Seiten 40/41 im Pflegebedarfsplan. Er findet sich im Internet: https://www.kreis-unna.de/fileadmin/user_upload/Kreishaus/kfp/pdf/Soziales/Vorlage_Pflegebedarfsplan_2017.pdf. PK | PKU