Bergkamens erste Fahrradstraße offiziell eingeweiht: Radler haben jetzt hier vorrang

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Bürgermeister Roland Schäfer hat am Freitagmorgen die Hubert-Biernat-Straße im Teilstück von der Fritz-Husemann-Straße bis zur Gedächtnisstraße zur ersten Bergkamener Fahrradstraße umgewidmet, indem er eins der neuen Verkehrsschilder enthüllte.

Bürgermeister Roland Schäfer enthüllte am Freitagmorgen am Kreisel Erich-Ollenhauer-Straße die Verkehrsschilder, die ab sofort die Hubert-Biernat-Straße bis zur Gedächtnisstraße als Fahrradstraße ausweist.

Vor allem ändert sich, dass jetzt die Radlerinnen und Radler gegenüber den motorisierten Verkehrsteilnehmer bevorrechtigt sind. So dürfen jetzt die Radler nebeneinander fahren. Können Autofahrer sie nicht gefahrlos überholen, müssen sie hinter ihnen bleiben, bis sich eine passende Gelegenheit bietet.

Einiges ändert sich nicht gegenüber den bisherigen Regelungen. Die Hubert-Biernat-Straße bleibt weiterhin eine Anliegerstraße. Auch ist lediglich höchstens Tempo 30 erlaubt, auch wenn am Freitag die entsprechenden Tempo-20-Schilder demontiert wurden.

Die Polizei hofft, dass jetzt das Unfallrisiko durch abbiegende Radfahrer an den Einfahrten zum Schulhof und zum Fahrradabstellplatz des Gymnasiums sowie Gefährdung der Rad­fahrer durch gefährliches Verhalten der Fahrzeugführer beim Ein- und Aussteigen der Schüler gemindert wird.

Weitere Fahrradstraße im Bergkamener Stadtgebiet sind zurzeit in der Bauverwaltung nicht in Planung.

Die rechtlichen Grundlagen für Fahrradstraßen:

Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung erfolgt durch das Verkehrszeichen VZ 244.1 und VZ 244.2 („Beginn bzw. Ende ei­ner Fahrradstraße“). Zwischen diesen Verkehrszeichen gilt:

1.                  Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstra­ßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.

2.                  Für den gesamten Fährverkehr gilt eine Höchstgeschwindig­keit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahr­zeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

3.                  Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.

4.                  Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenut­zung und über die Vorfahrt.

Die Umwandlung erfolgt in Absprache mit der Polizei und der Leitung des städtischen Gymnasiums. Alle an der Planung und Umsetzung Beteiligten gehen davon aus, dass damit ein wichti­ger Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit und insbeson­dere zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer geleistet wird.

Die Stadt Bergkamen bittet alle Verkehrsteilnehmer sich entsprechend vorsichtig und rück­sichtsvoll zu verhalten.