Bau der neuen Kita unter dem PueD-Dach auf Grimberg 3/4 ist näher gerückt: Stadt übernimmt Finanzierungslücke

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Der neue 4-Gruppen-Kindergarten und somit auch das PueD-Projekt auf dem Gelände von Grimberg 3/4 in Weddinghofen ist in greifbare Nähe gerückt: Unter dem Mietvertrag zwischen der PueD GmbH und dem Kindergartenträger „Lebenszentrum Königsborn“ fehlen nur noch die Unterschriften. Was letztlich noch aussteht ist die Zusicherung der Stadt Bergkamen zu einem jährlichen Mietkostenzuschuss in Höhe von rund 10.000 Euro. Einen entsprechenden Beschluss soll nun der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag fassen. Den möchte aber die CDU zunächst auf fünf Jahre begrenzen.

Das Nebengebäude bietet Platz für eine Tagespflege und einen 4 Gruppen-Kindergarten sowie barrierfreie Wohnungen. Das eigentliche Gesundheitszentrum befindet sich links.

Hauptsächlich werden die Mietkosten durch das Land und durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe getragen. Da aber die Betriebsfläche des neuen Kindergartens größer ist, als es das Kinderbildungsgesetz vorsieht, entsteht diese Finanzierungslücke, die nun die Stadt schließen will. Sollte der Stadtrat zustimmen und wird der Mietvertrag unterschrieben, dann will die PueD-GmbH das Gebäude, in dem der Kindergarten sowie seniorengerechte Wohnungen untergebracht sind, als erstes Bau. Denkbar wäre, dass der Kindergarten Mitte 2019 den Betrieb aufnehmen kann. Der eigentliche erste Bauabschnitt mit den medizinischen Einrichtungen würde dann danach gebaut.

Für die neue Kindertagesstätte ist die Einrichtung einer heilpädagogischen Gruppe geplant. Die Finanzierung dieser Gruppe erfolgt nicht über das Kinderbildungsgesetz. Für heilpädagogische Gruppen wird ein individueller Pflegesatz zwischen dem jeweiligen Träger und dem Landesjugendamt verhandelt, aus dem auch die Mietzahlungen zu leisten sind.

Die Einrichtung einer heilpädagogischen Gruppe würde die Betreuungssituation behinderter Bergkamener Kinder und deren Eltern deutlich verbessern. In den letzten Jahren haben jährlich 8-10 Kinder eine heilpädagogische Gruppe im Lebenszentrum Unna-Königsborn besucht. Auf Grund der Schwere der Behinderung war für diese Kinder der Verbleib in einer Regeleinrichtung nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Eine entsprechende Einrichtung in Bergkamen und somit der Wegfall der täglichen Fahrten würde sowohl für Eltern als auch für die Kinder eine erhebliche Erleichterung bedeuten. 

„Darüber hinaus ist es zur Sicherung des Rechtsanspruches notwendig die geplante Einrichtung zeitnah in Betrieb zu nehmen“, so das Bergkamener Jugendamt.