Jugendschutz gilt auch im Karneval: Kein Alkohol an unter 16-Jährige

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Karneval ist die Zeit der guten Stimmung. Viele verbinden gute Laune mit viel Alkohol, und an den kommen schon Kinder in der fünften Jahreszeit oft leicht. Doch die Sache ist klar: An unter 16-Jährige darf Alkohol grundsätzlich nicht abgegeben werden.

Michael Makiolla, Landrat und Chef der Kreispolizeibehörde, appelliert deshalb dringend, sich strikt an diese Regelung zu halten. Gleichzeitig erinnert er daran, dass es für Hochprozentiges wie Wodka, Korn oder Rum und spirituosenhaltige Mixgetränke ein striktes Abgabeverbot an unter 18-Jährige gibt.

Andere alkoholische Getränke wie z.B. Bier, Sekt und Wein dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Eine Ausnahme dieses Grundsatzes gilt für Jugendliche ab 14 Jahre, wenn sie von ihren Erziehungsberechtigten begleitet werden.

Der Appell des Landrats, sich an die Regeln des Jugendschutzgesetzes zu halten, hat einen guten Grund, denn: Rauschtrinken bis hin zu einer Alkoholvergiftung ist bei Kindern und Jugendlichen nach wie vor „in“. „Um diesen gefährlichen Trend zu stoppen, brauchen wir nicht nur selbstbewusste Kinder und Jugendliche und aufmerksame Eltern, sondern eine Gesellschaft, die insgesamt genau hinschaut“, sagt Makiolla. Schließlich seien es in der Regel Erwachsene, die Kindern und Jugendlichen Alkohol zugänglich machten.

Der Hintergrund ist ernst: Untersuchungsergebnisse des Zentralinstituts für seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim (2013) belegen, dass der Alkoholkonsum in der Pubertät das Risiko von Alkoholabhängigkeit erhöht. Riskant ist nicht nur ein früher Alkoholkonsum an sich, sondern die Pubertät ist eine besonders kritische Phase. Entscheidend ist hier, dass sich das Gehirn der Jugendlichen gerade in der empfindlichen Reifungsphase befindet. Gerade im Jugendalter entwickeln und stabilisieren sich Konsumgewohnheiten, die zu einer frühen Suchtentstehung bei Jugendlichen führen können.

Außerdem weist Kreisjugendpfleger Ede Friederichs darauf hin, dass Alkohol die Wahrnehmung verändert. „Das führt dazu, dass gefährliche Situationen nicht richtig eingeschätzt werden können“, warnt er. Außerdem seien Reaktions- und Handlungsfähigkeit eingeschränkt.

Wer sich über die Regeln des Jugendschutzes informieren möchte, kann dies beim Kreis-Jugendamt tun. Ansprechpartner Ede Friederichs ist unter Tel. 0 23 03 / 27-12 58 zu erreichen. Bei ihm kann auch das Jugendschutzgesetz in zehn Sprachen bezogen werden: Die Broschüre ist neben Deutsch auch auf Arabisch, Englisch, Farsi (Iran), Französisch, Kurmandschi (Kurdisch), Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch erschienen. PK | PKU