Fischerprüfung Herbst 2015: Rechtzeitig anmelden

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Wer sich rechtzeitig vorbereitet, ist gut vorbereitet: Entsprechend dieser Volksweisheit weist die Untere Fischereibehörde beim Kreis Unna bereits jetzt auf den nächsten Termin für die Fischerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines hin. Außerdem macht der Kreis darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Januar die geänderte Fischerprüfungsverordnung gilt.

Ernst wird es für Interessierte wieder zwischen dem 9. und 13. November 2015 im Dienstgebäude des Kreises an der Platanenallee 16 in Unna. Pro Tag werden zwei Gruppen geprüft. Die erste Gruppe startet um 8 Uhr, die zweite ist ab 13 Uhr an der Reihe. Die schriftliche und die praktische Prüfung müssen jeweils an einem Tag absolviert werden. Der genaue Zeitpunkt für die praktische Prüfung wird den Teilnehmern am Prüfungstag nach dem schriftlichen Test mitgeteilt.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung können von angehenden Petrijüngern spätestens bis vier Wochen vor dem Prüftermin bei der Kreisverwaltung Unna, Untere Fischereibehörde, Parkstraße 40 b, 59425 Unna, eingereicht werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem die erfolgte Zahlung einer Gebühr in Höhe von 50 Euro.

Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Kreisgebietes haben zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung von der für sie zuständigen Unteren Fischereibehörde vorzulegen. Zur Prüfung nicht zugelassen werden Personen unter 13 Jahren und Menschen, für die ein Betreuer bestellt ist.

Weitere Informationen, wie z. B. der Vordruck „Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung“, sind auf der Internetseite des Kreises Unna www.kreis-unna.de unter „Kreis & Region“ in der Rubrik „Rund ums Tier“, Fischereiwesen zu finden.