Ob Einbauküche, Auto oder Flachbildfernseher – mit der Null-Prozent-Finanzierung lassen sich viele Neuanschaffungen aus dem Stand finanzieren, ohne einen Gedanken an die Zinsbelastung durch das Abstottern in Raten zu verlieren. Damit jedenfalls lockt die massenhafte Werbung von Möbelhändlern, Autohäusern und Elektromärkten.
„Doch Null-Prozent-Finanzierung bedeutet nicht automatisch, dass die Ware auch günstig erworben wird“, mahnt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen, „denn das zinslos Erworbene kann bei einem anderen Händler deutlich billiger sein. Preisfüchse können am Ende durch Vergleichen mehr sparen als durch eine günstige Finanzierung. Deshalb sollte man sich durch die meist kleinen Raten nicht vom eigentlichen Kaufpreis ablenken lassen.“ Überhaupt: Auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung macht der Kunde Schulden – und die sollten auf absolut notwendige Anschaffungen beschränkt bleiben, denn der finanzielle Überblick geht auch bei kleinen Raten schnell verloren.
„Bei der Null-Prozent-Finanzierung fallen zwar keine Zinsen für die Ratenzahlung an, das heißt aber nicht automatisch, dass keine Kosten entstehen“, weist die Elvria Roth auf mögliche Stolperfallen beim Kauf auf Pump hin:
- Verkaufsförderung mit kleinen Raten: Mit dem Argument, dass der neue Fernseher ja ohnehin schon finanziert wird und keine Zinsen kostet, locken Verkäufer häufig zum Kauf eines größeren Modells mit mehr Ausstattung. Denn angesichts der kleinen Raten sei dessen Finanzierung problemlos möglich – so das Argument. Allerdings: Auch kleine Raten belasten die Haushaltskasse. Und wenn der notwendige Betrag für die Anschaffung bislang nicht angespart werden konnte, wird das auch nicht gelingen, wenn er als Rate zurückgezahlt werden muss.
- Versteckte Zusatzbelastungen: Auch bei fehlendem Zins können sich manchmal zusätzliche Entgelte, zum Beispiel für die Kontoführung oder -bearbeitung, im Kleingedruckten verstecken. Weiterhin wird nicht selten versucht, Kunden zum Abschluss kostenpflichtiger Garantieverlängerungen zu drängen. Die sind meist überflüssig, denn die zweijährige gesetzliche Gewährleistung steht bei jedem Kauf zu.
Versicherungsschutz kein Muss: Ob als Restschuld-, Kreditausfall- oder Ratenschutzversicherung – unter diesen und ähnlichen Begriffen wird vermeintlich unverzichtbarer Schutz verkauft, der Probleme bei der Ratenzahlung absichern soll. Da die Versicherungen wegen zahlreicher Ausnahmeregelungen vielfach gerade dann nicht leisten, wenn sie benötigt werden, gleichzeitig aber teuer sind, ist ihr Abschluss sehr häufig nicht zu empfehlen. Kunden sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Achtung: Oft ist der Abschluss in den Verträgen der Null-Prozent-Finanzierung bereits als Erklärung voreingestellt! Die entsprechende Passage sollte dann im Vertragstext gestrichen werden.