Ist er im Einsatz, geht es fast immer um Leben und Tod. Auch auf dem Alten Markt in Kamen ist der Rettungshubschrauber schon gelandet, um jemanden ins Krankenhaus zu fliegen. Dort darf der Helikopter auch in Zukunft runterkommen. Nur für die Hubschrauberlandeplätze der Krankenhäuser gelten aufgrund einer neuen EU-Verordnung ab Ende Oktober strengere Richtlinien. Unter anderem sieht die EU-Vorschrift größere Mindestabstände zu angrenzender Bebauung sowie einen bestimmten An- und Abflugwinkel vor, damit die Helikopter den Landeplatz auch dann noch sicher erreichen und verlassen können, wenn sie nicht senkrecht landen bzw. starten können.
Die beabsichtigte Umsetzung dieser EU-Verordnung wird zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Luftrettung führen. (Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft)
Auch der Landeplatz am Hellmig-Krankenhaus ist umgeben von Häusern und hohen Bäumen. Doch ist er offenbar nicht betroffen von den strengen EU-Richtlinien. „Weil es sich um einen Notlandeplatz handelt“, gibt Jörg Kühn, Pressesprecher des Klinikverbundes „Klinikum Westfalen“, Entwarnung. Heißt: Das Klinikum muss nicht in bauliche Veränderungen investieren, damit Rettungshubschrauber die Kamener Klinik im Notfall auch weiterhin anfliegen können.
Notlandeplatz
Derweil schlägt die Deutsche Krankenhausgesellschaft Alarm: „Die beabsichtigte Umsetzung dieser EU-Verordnung wird zu erheblichen Beeinträchtigungen in der Luftrettung führen. Die Anforderungen an Hubschrauber-Landeplätze an Krankenhäusern sollen so verschärft werden, dass etwa die Hälfte der bisherigen Landeplätze nicht mehr angeflogen werden kann. Als fatale Konsequenz können beispielsweise Schwerstverletzte künftig nur noch dann in die am besten geeignete Klinik geflogen werden, wenn deren Hubschrauber-Landeplatz den neuen Bedingungen unter anderem für die Hindernisfreiheit in einer definierten Einflugschneise entspricht. In dicht besiedelten Städten ist das jedoch häufig nicht praktikabel“, erklärte Ende Mai ihr Hauptgeschäftsführer Georg Baum.