Zoff bei Penny: Ex-Mieter vor Gericht

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von Andreas Milk
Am frühen Abend des 13. November 2025 sind sich im Penny-Markt an der Bergkamener Landwehrstraße zwei Männer begegnet, die Probleme miteinander hatten: ein Hauseigentümer und ein früherer Mieter. Der Mieter saß jetzt wegen Bedrohung vor dem Kamener Strafrichter. Im Kassenbereich des Marktes soll er seinen Kontrahenten aufgefordert haben, draußen zu warten, dann „hau ich dir auf die Fresse“. Draußen sei der Satz gefallen: „Ich stech‘ dich ab!“ Aber: „Das war definitiv nicht so“, behauptete der Mann nun im Gerichtssaal.

Ursprünglich hatte er nach der Anzeige durch den Ex-Vermieter einen Strafbefehl bekommen: 30 Tagessätze à 15 Euro sollte er zahlen. Die Tagessatzhöhe von 15 Euro ist dabei denkbar gering: Sie ist am Kamener Amtsgericht für Bezieher von Grundsicherung üblich. Der Bergkamener verdient aber Geld in der Logistik.

Bei Penny sei es sein Vermieter gewesen, der ihn angeschrien habe – nicht umgekehrt, sagte er. Hintergrund ist ein lange schwelender Streit um eine heruntergekommene Wohnung, einen mutwillig herbeigeführten Wasserschaden, aus dem Fenster geworfenen Müll und noch so manches andere. Der Vermieter erklärte dem Richter, dass der andere Mann ihm bei Penny eine Red-Bull-Dose ins Gesicht habe schlagen wollen. Der (Ex-) Hausbesitzer ist frustriert: Mit der Auswahl seiner Mieter habe er reichlich Pech gehabt. Mittlerweile sei das Haus weg; er selbst stehe kurz vor der Insolvenz.

Ende des Strafverfahrens gegen den Ex-Mieter: Er zog den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, nachdem der Richter signalisiert hatte, die Angaben des Vermieters seien glaubhaft – und die Tagessatzhöhe doch sehr, sehr günstig. Oder eben: zu günstig. Um sich eine höhere Strafe zu ersparen, akzeptierte der Angeklagte also die 450 Euro. Er hat reichlich Grichtserfahrung: Es gibt Vorstrafen, unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, Betrug.

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