von Andreas Milk
Die Gelegenheit war günstig – also langte Jörn H. (25, Name geändert) zu: Am 4. November 2025 als Mitarbeiter eines Pflegedienstes in Bergkamen im Einsatz, nahm er aus dem Portemonnaie einer 99-jährigen Frau 530 Euro. Noch am selben Abend kam die Sache raus. H. gab das Geld unverzüglich zurück. Seinen Job war er trotzdem los. Die Familie der alten Frau zeigte ihn an.
So saß er jetzt wegen Diebstahls in Kamen vor dem Strafrichter. Ein skrupelloser Krimineller? Pechvogel trifft es wohl eher. In der Corona-Zeit hat H. einen gesundheitlichen Zusammenbruch erlitten. Als Folge konnte er eine wichtige Prüfung für sein berufliches Weiterkommen nicht ablegen. Eine Beziehung scheiterte – zurück blieben Schulden: Aktuell sind’s etwa 30.000 Euro. Im Affekt habe sein Mandant zugegriffen, erklärte der Verteidiger. Er sprach von einem Verlust der Impulskontrolle: Gelegenheit mache eben Diebe. Jörn H. habe die Geldscheine aus der Brieftasche der alten Frau „rausstrahlen sehen“.
Schon 2024 hatte H. eine Strafe wegen Diebstahls bekommen. Den Rückfall bereue er sehr, versicherte er. Inzwischen hat er eine neue Lebensgefährtin; seine Eltern stehen ihm bei. Gute Voraussetzungen also für ein künftig straffreies Leben.
Für den Diebstahl in der Wohnung der 99-Jährigen muss er eine Geldstrafe zahlen: 50 Tagessätze à 25 Euro, gemäß seinem derzeitigen Einkommen als Helfer in einer Betreuungseinrichtung. Das Urteil ist rechtskräftig: Sowohl H. als auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft akzeptierten es. Kommentar des Richters: Leider habe H. „nicht nur ins Portemonnaie, sondern auch ins Klo gegriffen“.
Trauriger Nachsatz: Die alte Frau ist inzwischen nicht mehr am Leben.


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