Konto leer, Versicherung futsch – Anklage

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von Andreas Milk
Nachlässigkeit reicht, um auf der Anklagebank zu landen – das beweist der Fall von Sofia K. (37, Name geändert). Ihr „Vergehen“: zu wenig Geld auf dem Konto. Das allein ist nicht strafbar, klar. Das Fahren eines Autos ohne Haftpflichtversicherung ist es dagegen schon.

Und sie saß nicht mal selbst am Steuer ihres Wagens, als es am 5. April 2025 auf der Geschwister-Scholl-Straße in Bergkamen krachte. Sie hatte ihren Ford an diesem Tag einem Bekannten geliehen – der baute den Unfall. Als es an die Schadensregulierung gehen sollte, kam raus: Der Versicherungsschutz für den Ford war erloschen. Denn die Versicherungsfirma hatte vergeblich versucht, den fälligen Jahresbeitrag von Sofia K.s Konto einzuziehen.

Sofia K. hat Einträge im Vorstrafenregister: Das Amtsgericht Dortmund verurteilte sie wegen Steuerhinterziehung, das Amtsgericht Bückeburg wegen Gestattens des Fahrens ohne Versicherungsschutz – also wegen genau des gleichen Delikts, das jetzt vor dem Strafrichter in Kamen angeklagt war. Allerdings war der Bückeburger Fall nach dem 5. April 2025.
Ein Vorsatz an diesem Tag sei nicht nachweisbar, fand nun in Kamen der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Sofia K. habe fahrlässig gehandelt. Ihr Verteidiger führte zudem Sprachschwierigkeiten an: Seine Mandantin stammt aus Bulgarien.

Das Urteil: Die Frau muss eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 15 Euro zahlen, kommt aber um ein Fahrverbot herum. Sie akzeptierte die Entscheidung.

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