Frau misshandelt: Ehemann verurteilt

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von Andreas Milk
Wenn ein Familienmitglied angeklagt ist, darf ein Zeuge oder eine Zeugin vor Gericht schweigen. Die Bergkamenerin Maria P. (Namen geändert) allerdings sagte im Prozess gegen ihren Mann Adrian vor dem Strafrichter in Kamen aus. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Bei einem Streit um die Zubereitung des Abendessens am 28. April habe Adrian P. sie an den Haaren gepackt und ihr den Flügel eines geöffneten Fensters gegen den Kopf geschlagen.

Draußen auf der Straße in der Nähe des Bergkamener Rathauses – es war kurz nach 22 Uhr – ging ein 17-Jähriger mit einem Freund vorbei. Er hörte Hilfeschreie aus dem dritten Stock, sah, was da oben vor sich ging, und rief die Polizei – ein Verhalten, das ihm der Richter hoch anrechnete: Viele wären einfach weiter gegangen.
Vor Gericht nun sagte der beschuldigte Ehemann: Er würde seiner Frau niemals weh tun. Sie habe ihn bei dem Streit aus der Tür drängen wollen, dabei habe die Tür sie am Kopf getroffen. Die Frau bestätigte den wesentlichen Punkt: Er habe sie nicht geschlagen, vielmehr die Wohnung verlassen wollen.

Allerdings passte die Erzählung vom Tür-Unfall nicht im geringsten zu den Fenster-Beobachtungen des jungen Zeugen. Und ihm glaubten sowohl die Vertreterin der Staatsanwaltschaft als auch der Richter. Das Resultat: Adrian P. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Damit hatte er Glück: Im Führungszeugnis tauchen erst Strafen ab 91 Tagessätzen auf. Die Tagessatzhöhe wiederum orientiert sich am Einkommen des Mannes.

Wegen ihrer mutmaßlichen Falschaussage als Zeugin muss jetzt Maria P. mit einem Verfahren rechnen. Hätte sie geschwiegen, bliebe ihr das erspart.

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