Schreckschuss-Attacke: Kein Wort vom Angeklagten – Haft auf Bewährung

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von Andreas Milk
Wer oder was den 36-jährigen Bergkamener Pascal H. (Name geändert) zu seiner Schreckschuss-Attacke getrieben hat, bleibt nach seinem Prozess vor dem Strafrichter in Kamen die Frage. Er sagte kein einziges Wort zur Anklage und zum Geschehen am späten Abend des 27. Dezember 2024 vor einer Garage in Bergkamens Hochstraße. Das musste er auch nicht. Die Aussagen einer Zeugin und eines Zeugen genügten dem Richter für sein Urteil.

Die Zeugin – das ist Pascal H.s Ex-Freundin. Der Zeuge – das ist ein Mann, den sie an jenem Abend in der Garage besucht hatte. Er trug zum Glück eine Brille, als H. mit einer Pistole gegen das Garagentor hämmerte und, als ihm geöffnet wurde, gut einen Meter vor dem Gesicht des Mannes die Waffe drei, vier Mal abfeuerte. Der Mann wiederum bekam eine Dose mit Pfefferspray zu fassen und zielte damit auf seinen Angreifer. Dabei kriegte er selbst etwas von dem Reizstoff ab. Auch H.s Augen mussten später von Sanitätern mit Wasser ausgespült werden.

Die Polizei fand vor der Garage Geschosshülsen. Ein Reizgas hatten die Patronen in H.s Waffe wohl nicht enthalten – sie machten „nur“ ohrenbetäubenden Krach. Das Landeskriminalamt wertete Rückstände an H.s Händen aus: eindeutig Schmauchspuren, so das Ergebnis.

H. hat eine eher unerhebliche Vorstrafe wegen Strafvereitelung. Das Urteil diesmal: sechs Monate Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Daneben muss H. 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Richter ist sicher: Hätte H.s Opfer nicht die Brille getragen, wäre das Ganze schlimmer ausgegangen. Im wesentlichen hatte der Mann eine Gesichtsrötung erlitten.

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