Der Aktionskreis Wohnen und Leben Bergkamen e.V. hat einen Arbeitskreis „Grubenwasser – rettet die Lippe als sauberen und naturnahen Fluss!“ ins Leben gerufen. Für Mittwoch, den 10. Mai 2023, ist zu einer erste Gesprächsrunde in das Umweltzentrum Westfalen (Ökostation) eingeladen worden.
Dazu der Sprecher des Aktionskreises Karlheinz Röcher: „Der angesprochene Kreis von interessierten Menschen teilt die Auffassung des Aktionskreises, dass eine ungefilterte Einleitung des mit Salzen und PCB belasteten Grubenwassers aus der neu gebauten Pumpstation der RAG auf dem Gelände der ehemaligen Zeche „Haus Aden“ in die Lippe ab 2025 oder später verhindert werden muss.
Gleichwohl die geltende Europäische Wasserrahmenrichtlinie dieses ausschließt, ist nicht ausgemacht, dass das in der 2024 anstehenden wasserrechtlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch das zuständige NRW-Wirtschaftsministerium und in der Ausführung die bergrechtliche Aufsichtsbehörde (Bez.Reg. Arnsberg, Abt. 6) bestätigt wird. Die Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, ihre natürliche Gewässer zu erhalten und den Zustand belasteter Gewässer zu verbessern, so dass jetzt eigentlich schon eine entsprechende Auflage/Anweisung des Wirtschaftsministeriums bei der Bezirksregierung vorliegen müsste.
In dem angelaufenen (regionalen) Grubenwasser-Monitoring-Prozess für die Wasserprovinz „Haus Aden/östliches Ruhrgebiet“, an dem auch der Landesverband der Bergbaubetroffenen/Aktionskreis teilnimmt, ist davon bislang nichts bekannt geworden. Die Konsequenz einer solchen Auflage wäre, schon jetzt das Filtern des Grubenwassers als notwendige Voraussetzung für die wasserrechtliche Erlaubnis der Einleitung des Grubenwassers durch das Bergbauunternehmen RAG festzulegen. Ein weitere Auflage könnte sein, die Einleitung von Grubenwasser in die Lippe überhaupt zu untersagen.
Letzteres könnte abgeleitet werden aus der seit Jahrzehnten durchgeführten Renaturierung der Lippe mit Milliarden Förderbeträgen aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln. Mit dem Stopp der Grubenwassereinleitung in die Lippe nach Ende des Steinkohlen-Bergbaus in 2018, dem dann einsetzenden Anstieg des Grubenwassers und dem in 2021 erloschenen wasserrechtlichen Erlaubnis der Einleitung hat sich der Zustand der Lippe unterhalb der ehemaligen/neuen Eileitungsstelle – vor allem für die Fische – klar verbessert. Das wäre auf jeden Fall das erwartbare Ergebnis, wenn entsprechende Untersuchungen seit 2019 gemacht und beim UVP-Verfahren vorliegen würden. Wenn die RAG ab 2025 oder später in Lünen-Beckinghausen erneut ungefiltertes Grubenwasser einleiten dürfte, würde sich der Zustand der Lippe unterhalb der Einleitungsstelle von Lünen bis Wesel wieder deutlich verschlechtern und letztlich die Europäische Wasserrahmenrichtlinie konterkarieren.
Der Arbeitskreis wird es sich zur Aufgabe machen, die Öffentlichkeit über diesen Sachverhalt zu informieren und weitere MitstreiterInnen/BürgerInnen/Anrainer-Kommunen für die strikte Anwendung der EU-Richtlinie zu gewinnen und durchzusetzen.“