750 Euro Strafe für Hartz-IV-Betrug

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von Andreas Milk
Die Bergkamenerin Ebru B. (53, Name geändert) und ihr Mann bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Als der Mann im August vorigen Jahres einen Job bekam, war Ebru B. (mit-) verantwortlich, das dem Jobcenter zu melden. Dass sie es unterließ, brachte ihr eine Anklage wegen Betrugs vor dem Kamener Amtsgericht. Es ging um 464 Euro, die das Paar in einer Zeit von zwei Monaten zu Unrecht bekommen hatte. Kein großer Betrag – allerdings hat Ebru B. schon zwei Vorstrafen wegen desselben Delikts.

Sie habe ihrem Mann gesagt, dass er sich beim Jobcenter melden müsse, sagte sie vor Gericht. Ihr Mann wiederum habe ihr erklärt, sein neuer Arbeitgeber kümmere sich darum. Ein Datenabgleich zwischen Jobcenter und Sozialversicherung ließ das Ganze auffliegen.

Der Schaden wird seitdem nach und nach wieder beglichen. Denn das Ehepaar B. zählt weiter zur Kundschaft des Jobcenters; von den laufenden Zahlungen an die B.s wird monatlich eine Rate einbehalten.

Zusätzliche Belastung ist jetzt die Strafe für den Hartz-IV-Betrug: 75 Tagessätze à 10 Euro verhängte der Richter. Auch gegen den Mann von Ebru B. läuft noch ein Verfahren.