Kreis Unna stellt dem Bergkamener Doppelhaushalt ein gutes Zeugnis aus

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Im November hatte Kämmerer Marc Alexander Ulrich seinen ersten Doppelhaushalt die die Stadt Bergkamen vorgelegt, der rund vier Wochen später vom Stadtrat verabschiedet wurde. Am Montag überbrachte Dezernent Dr. Detlef Timpe vom Kreis Unna den Prüfbericht der Kommunalaufsicht über dieses Zahlenwerk im Rathaus. Das Ergebnis lässt sich ganz einfach zusammenfassen: Aus der Sicht des Kreises ist alles in Ordnung.

Kämmerer Marc Alexander Ulrich

Dabei lobte die Kommunalaufsicht ausdrücklich die sorgfältige und gewissenhafte Haushaltsplanung der Kämmerei. „Der Haushalt 2018/2019 ist positiv eindrucksvoll und bietet eine realistische Perspektive für den Aufbau des Eigenkapitals“, sagte Timpe. „Im Kreisvergleich liegt der Bergkamener Doppelhaushalt an der Spitze, auch was nachhaltige Investitionen in die Bausubstanz angeht, so Timpe weiter. Eine Gefahr, künftig unerwartet wieder in die Haushaltssicherung zu geraten, sieht die Kommunalaufsicht nicht, ergänzte Herr Ralf Oxe von der Kommunalaufsicht.

In Vertretung für Bürgermeister Roland Schäfer bedankten sich Kämmerer Marc Alexander Ulrich und Kämmereileiter Volker Marquardt für die gute Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht.
Wichtig für alle Bergkamener ist: Zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger konnten vermieden werden. In der mittelfristigen Finanzplanung ist keine Erhöhung von Steuern, insbesondere der Grundsteuer B, vorgesehen. Ferner bleiben die Gebühren insgesamt stabil. Die Entwässerungsgebühren konnten sogar leicht gesenkt werden.

Im Kreisvergleich befindet sich der Grundsteuer B Hebesatz der Stadt Bergkamen im unteren Drittel.
Investitionen sind in den Jahren 2018 und 2019 in Höhe von rund 60 Mio. € vorgesehen. Insbesondere handelt es sich hierbei um den Breitbandausbau, die Errichtung eines Freizeitbades, den Ausbau der Wasserstadt Aden sowie umfangreiche Investitionen in die Bildung und energetische Sanierung öffentlicher Gebäude.

Die Stadt Bergkamen befand sich von 2010 bis einschließlich 2016 im Haushaltssicherungskonzept (HSK). Durch das positive Jahresergebnis im Jahresabschluss 2016 konnte das HSK erfolgreich beendet werden. Die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2018/2019 ist daher nicht mehr mit einer Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde verbunden, sondern es besteht lediglich eine Anzeigepflicht.

In dem gesamten Finanzplanungszeitraum (2018 bis 2022) können in der Ergebnisplanung positive Jahresergebnisse dargestellt werden. Dies führt dazu, dass das Eigenkapital (Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage) der Stadt Bergkamen aufgebaut werden kann, um mögliche Schwankungen in künftigen Jahren ausgleichen zu können.