Kommunalverband Ruhr unterstützt Forderung nach Bau der L 821n

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Die Anlieger der Kampstraße in Weddinghofen und der Stadtrat erhalten bei ihrer Forderung nach Bau der Umgehungsstraße L821n mit dem Regionalverband Ruhrgebiet einen wichtigen Fürsprecher. Demnach soll die diese Umgehungsstraße in das Straßenaufbauprogramm des Landes für 2016 wieder aufgenommen werden Das teilte der Bergkamener CDU-Vorsitzende Marco Morten Pufke am Mittwoch zum Schluss der Sondersitzung des Stadtrats mit. „Das Ruhrgebiet steht damit hinter der L831n“, erklärte er.

Aufforderung zum Bau der L 821n an der Kampstraße in Weddinghofen.
Aufforderung zum Bau der L 821n an der Kampstraße in Weddinghofen.

Allerdings handelt es sich hierbei noch um einen Vorschlag der Verwaltung des Kommunalverbands. Politisch abgesegnet werden soll er in der Verbandsversammlung am 19. September. Und dann handelt es sich lediglich um einen Vorschlag. Trotz aller finanziellen Einschränkungen hält die RVR-Verwaltung ihn für vertretbar. Denn es ist das einzige Straßenbauprojekt im Ruhrgebiet, für das Baurecht besteht und im Prinzip der Bau beginnen könnte. Unklar ist zurzeit noch, ob das Land bei seiner Linie bleibt, vorrangig in die Sanierung bestehender Straßen zu investieren.

Wörtlich heißt es dazu in der Vorlage für den RVR-Planungsausschuss, der diesen Vorschlag am 26. August vorberät:

„Die L 821 – Ortsumgehung Bergkamen dient vorrangig der Entlastung der Wohnbevölkerung in den Ortsteilen Weddinghofen, Oberaden und Bergkamen-Mitte durch Verkehrsreduzierung der Jahnstraße, Schulstraße, Kampstraße, Töddinghauser Straße und Bambergstraße. Die mit dem hohen Durchgangsverkehr verbundenen nachteiligen Auswirkungen für die Verkehrssicherheit und die städteräumliche Entwicklung werden mit dem Bau der Ortsumgehung deutlich verbessert.

Die Maßnahme war bereits 2006 – 2010 in den jeweiligen Jahresbauprogrammen enthalten; danach wurde sie wegen des laufenden Klage-verfahrens gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 14.11.2008 herausgenommen. Mit Beschluss des OVG Münster vom 30.01.2015 zur Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Gelsenkirchen besteht jetzt bestandskräftiges Baurecht.

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 21.05.2015 einen Aufruf an die Landesregierung beschlossen mit der Aufforderung, die Realisierung der L 821n wieder mit höchster Priorität zu verfolgen.

Wenngleich noch kein Signal des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV) vorliegt, im Jahresbauprogramm 2016 einzelne Neubeginne zuzulassen, so wird doch verwaltungsseitig aus den o.a. Gesichtspunkten für vertretbar erachtet, aus der Region für die Aufnahme der L 821 – OU Bergkamen zu votieren.“