13-Jährige verursacht Unfall mit E-Scooter auf der Töddinghauser Straße

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Eine 13-Jährige aus Bergkamen befuhr am Samstag gegen 19.20 Uhr verbotenerweise mit einem E-Scooter die Töddinghauser Straße in Bergkamen. Gegenüber des Rathausplatzes beabsichtigte sie, die Straße zu überqueren. Bei diesem Vorgang übersah sie den Pkw eines 20-Jährigen aus Bergkamen und kollidierte mit diesem.

Er befuhr die Töddinghauser Straße von der Landwehrstraße aus kommend in Richtung Busbahnhof. Bei dem Unfall wurde die 13-Jährige leicht verletzt, konnte aber nach einer ambulanten Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Polizeiliche Hinweise zum Führen eines E-Scooters:

   - Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balance 
     halten an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr.
   - Als Fahrer oder Fahrerin eines E-Scooters müssen Sie mindestens 
     14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
   - E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
   - E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer abbiegen will, 
     muss dieses durch Handzeichen - wie beim Fahrradfahren - 
     anzeigen.
   - Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht und die 
     E-Scooter müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen.
   - Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Pkw.
   - Mit E-Scootern MÜSSEN Sie den Radweg benutzen. Ist der nicht 
     vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren. Der Gehweg ist 
     tabu!
   - Wie beim Pkw heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy 
     oder Smartphone.